Motorrad als Zweitfahrzeug versichern 2026: Auto und Motorrad richtig kombinieren
Du versicherst dein Motorrad als Zweitfahrzeug, indem du es getrennt vom Auto bei einem Anbieter anmeldest und dabei die SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse, also deine unfallfreien Jahre) deines Autos angibst. Manche Versicherer stufen das Zweitmotorrad dann besser ein als ein Fahrzeug ohne Vorgeschichte, weil sie deine bisherige Einstufung teilweise anrechnen. Auto und Motorrad werden dabei mit zwei getrennten SF-Klassen geführt, eine automatische Übertragung gibt es nicht.
Stand: 5. September 2026 · Redaktion meinetarife24

Das Wichtigste in Kürze
- Die Kfz-Haftpflicht ist für Auto und Motorrad Pflicht, bevor du ein Fahrzeug zulässt (PflVG § 1).
- Auto und Motorrad werden mit getrennten SF-Klassen geführt. Als Zweitfahrzeug kann das Motorrad trotzdem besser starten als bei einer Erstversicherung.
- Für die Zulassung brauchst du eine eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung nach FZV § 23.
- Mit einem Saisonkennzeichen (FZV § 10 Abs. 3) meldest du das Motorrad nur für 2 bis 11 volle Monate im Jahr an. Außerhalb der Saison greift bei vielen Anbietern eine beitragsfreie Ruheversicherung.
- Der Rechner auf dieser Seite vergleicht nur Motorradtarife. Für dein Auto gibt es einen eigenen Rechner, einen gemeinsamen Auto-Motorrad-Tarif gibt es bei den Vergleichsportalen nicht.
Was "Zweitfahrzeug" bei Auto und Motorrad bedeutet
Wenn du schon ein Auto besitzt und jetzt ein Motorrad dazu anmeldest, ist das Motorrad dein Zweitfahrzeug. Das klingt nach einer Einheit, ist es aber rechtlich nicht. Pkw und Motorrad werden mit zwei getrennten SF-Klassen geführt, auch wenn beide Fahrzeuge bei dir zu Hause stehen.
Das bedeutet konkret: Deine Jahre ohne Unfall auf vier Rädern zählen nicht automatisch für zwei Räder. Trotzdem lohnt sich der Blick auf dein Auto, denn manche Anbieter nutzen deine Pkw-Einstufung als Startvorteil für das Motorrad. Bei der Allianz wird das Zweitmotorrad nach Anbieterangaben am häufigsten in SF ½ eingestuft, sofern das Erstfahrzeug mindestens SF 3 erreicht hat.
Es gibt keinen einheitlichen "Kombi-Tarif" für Auto und Motorrad am Markt, den du bei CHECK24, Verivox oder Tarifcheck als ein Produkt buchst. Ein Zweitfahrzeug-Vertrag ist also kein Bündel-Rabatt im klassischen Sinn. Jedes Fahrzeug bekommt seinen eigenen Vertrag, seine eigene SF-Klasse und seinen eigenen Beitrag. Die Vorteile entstehen dadurch, dass der Versicherer beim zweiten Fahrzeug milder einstuft, nicht durch einen Rabatt auf beide Verträge zusammen.
Für dich als Neuankömmling heißt das: Plane zwei separate Abschlüsse ein, informiere dich aber vorher, wie dein aktueller Anbieter mit Zweitfahrzeugen umgeht. Die Einstufung des Zweitfahrzeugs ist einer der Punkte, an denen sich Anbieter deutlich unterscheiden.
So stufen Versicherer das Zweitmotorrad ein
Jeder Versicherer hat eigene Regeln für die Zweitfahrzeug-Einstufung. Die folgende Übersicht zeigt drei Beispiele aus den Angaben der Anbieter, damit du eine Vorstellung bekommst, welche Kriterien zählen können. Die Tabelle ersetzt keinen Vergleich, sie zeigt nur, wie unterschiedlich die Kriterien ausfallen können.
| Versicherer | Regel | Quelle-Hinweis |
|---|---|---|
| Allianz | Das Zweitmotorrad wird am häufigsten in SF ½ eingestuft, wenn das Erstfahrzeug mindestens SF 3 erreicht hat. | laut Anbieterangaben, Stand 2026 |
| DEVK | Wenn du, dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder deine Eltern bereits einen Pkw bei DEVK versichert haben, wird das Motorrad als Zweitfahrzeug aufgenommen. Steht der Pkw in SF 4, landet das Kraftrad ebenfalls in SF 4. | laut Anbieterangaben, Stand 2026 |
| Verti | Der Zweitfahrzeug-Tarif setzt voraus, dass keines der beiden Fahrzeuge in SF 0 steht. | laut Anbieterangaben, Stand 2026 |
Ein Anbieter kann auf die SF-Klasse des Autos abstellen, ein anderer darauf, wer den bestehenden Vertrag hält. Prüfe die aktuellen Bedingungen (AKB) direkt beim Versicherer, bevor du unterschreibst.
SF-Klasse übertragen: Auto, Motorrad und Familie
Die Übertragung der SF-Klasse verwirrt Neuankömmlinge oft, weil sie keiner einheitlichen gesetzlichen Regel folgt, sondern der Praxis des jeweiligen Versicherers.
Manche Versicherer erlauben eine teilweise Übernahme deiner Pkw-SF-Klasse für das neue Motorrad. Wie viel davon übertragen wird und ob überhaupt, steht in den Allgemeinen Bedingungen (AKB) des jeweiligen Anbieters. Für die umgekehrte Richtung, also vom Motorrad auf das Auto, gilt dasselbe: Beide Sparten werden getrennt geführt, und ob eine Anrechnung möglich ist, entscheidet die AKB deines Versicherers.
Bei vielen Versicherern kannst du deine SF-Klasse außerdem an deinen Ehepartner, deinen eingetragenen Lebenspartner oder deine Kinder übertragen. Der Empfänger bekommt dabei höchstens so viele schadenfreie Jahre angerechnet, wie er selbst mit eigenem Führerschein hätte fahren können. Du selbst verlierst deine Klasse dann dauerhaft, sie wird nicht kopiert, sondern weitergegeben.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein Paar besitzt gemeinsam ein Auto mit guter SF-Klasse und möchte zusätzlich ein Motorrad für den Partner anmelden. Statt das Motorrad als komplettes Neugeschäft mit SF 0 zu starten, lohnt sich die Nachfrage beim Autoversicherer, ob eine Zweitfahrzeug-Regelung greift. Die konkrete Einstufung hängt aber vom Anbieter ab, wie die Tabelle oben zeigt.
Saisonkennzeichen und Ruheversicherung
Fährst du dein Motorrad nur in den warmen Monaten, kannst du es mit einem Saisonkennzeichen anmelden. Nach § 10 Abs. 3 FZV wählst du einen Zeitraum zwischen 2 und 11 vollen Monaten im Jahr, in dem das Motorrad zugelassen und versichert ist.
Außerhalb dieser Saison bleibt das Motorrad abgemeldet, läuft aber bei vielen Versicherern in einer beitragsfreien Ruheversicherung mit. Diese deckt Risiken wie Diebstahl, Brand oder Sturm ab, allerdings meist nur unter einer Bedingung: Das Motorrad muss in einem geschlossenen Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz stehen. Steht es frei zugänglich in der Einfahrt, kann der Schutz entfallen. Die genauen Bedingungen der Ruheversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter, prüfe sie in den AKB deines Versicherers.
Für unser Beispielpaar mit einem Auto und einem Motorrad ergibt das Saisonkennzeichen oft Sinn: Das Auto läuft ganzjährig, das Motorrad nur von Frühling bis Herbst. So zahlt das Paar für das Motorrad nicht das ganze Jahr über den vollen Beitrag.
Was der Beitrag kostet
Die Kfz-Haftpflicht ist für beide Fahrzeugtypen Pflicht (PflVG § 1). Nach der Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz gelten als gesetzliche Mindestversicherungssummen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt in der Praxis eine deutlich höhere, pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro, weil Personenschäden im Ernstfall sehr teuer werden können.
Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig. Teilkasko deckt zum Beispiel Diebstahl, Brand oder Sturm ab. Vollkasko schließt zusätzlich Schäden ein, die du selbst verursacht hast. Finanztip empfiehlt Vollkasko vor allem für neue oder junge Fahrzeuge, etwa in den ersten fünf Jahren, oder für besonders wertvolle Fahrzeuge. Bei einem älteren Motorrad mit niedrigem Zeitwert kann Teilkasko ausreichen.
Bei der Selbstbeteiligung (SB) sind 150, 300 oder 500 Euro übliche Stufen. Finanztip rät zu mindestens 150 Euro bei der Teilkasko und mindestens 300 Euro bei der Vollkasko. Zahlst du deinen Beitrag einmal im Jahr statt monatlich, sparst du nach Angaben von Finanztip bei vielen Anbietern bis zu 8 Prozent.
Zwei weitere Angaben beeinflussen den Beitrag direkt: der Fahrerkreis, also wer das Fahrzeug fahren darf, und die jährliche Fahrleistung. Beides musst du beim Abschluss korrekt angeben. Machst du hier falsche Angaben, kann das im Schadensfall den Versicherungsschutz gefährden (VVG § 19, allgemeine Anzeigepflicht).
Motorradversicherung vergleichen
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Möchtest du auch dein Auto vergleichen, nutze dafür den separaten Rechner für die Kfz-Versicherung. Beide Rechner laufen unabhängig voneinander, du gibst Fahrzeugdaten und Fahrerangaben jeweils einzeln ein.
Trage beim Motorrad-Vergleich deine bisherige SF-Klasse ein, sofern du bereits ein Auto versichert hast. So siehst du direkt, ob ein Anbieter dir eine bessere Einstufung als Zweitfahrzeug anbietet.
Der Motorrad-Vergleichsrechner lädt, sobald du hierher scrollst.
Hinweis nach § 5a UWG: meinetarife24.de ist ein unabhängiges Vergleichs- und Ratgeberportal. Schließt du über unseren Vergleichsrechner einen Vertrag ab, erhalten wir eine Vermittlungsvergütung von unserem Partner Tarifcheck. Dir entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Neu in Deutschland: eVB-Nummer und ausländischer Führerschein
Bevor du dein Motorrad bei der Zulassungsstelle anmeldest, brauchst du eine eVB-Nummer. Das ist die elektronische Versicherungsbestätigung nach § 23 FZV. Du bekommst sie von deinem Versicherer, nachdem du eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Ohne diese Nummer stellt die Zulassungsstelle kein Kennzeichen aus.
Hast du einen ausländischen Führerschein und noch keine deutsche SF-Historie, stufen dich die Versicherer individuell ein. Häufig startest du bei SF 0. Kannst du jedoch mindestens drei unfallfreie Jahre in der EU nachweisen, bieten manche Anbieter eine bessere Einstufung wie SF ½ an. Frag bei mehreren Versicherern konkret nach, welche Nachweise sie akzeptieren, denn die Praxis ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Häufige Fragen zum Motorrad als Zweitfahrzeug
Zusammengefasst
- Die Kfz-Haftpflicht ist für Auto und Motorrad Pflicht, die eVB-Nummer nach § 23 FZV brauchst du für jedes Fahrzeug einzeln.
- Auto und Motorrad behalten getrennte SF-Klassen, auch wenn du beide beim selben Anbieter versicherst.
- Als Zweitfahrzeug kann dein Motorrad besser starten als bei einer Neuversicherung, die genaue Regel steht in der AKB.
- Ein Saisonkennzeichen nach § 10 Abs. 3 FZV und eine höhere Selbstbeteiligung wirken sich auf deinen Beitrag aus, ohne dass du auf die Pflichtdeckung verzichtest.
Vergleiche jetzt deine Motorradversicherung und finde eine Absicherung, die zu deinem Zweitfahrzeug passt. Möchtest du zusätzlich dein Auto vergleichen, nutze dafür unseren Rechner für die Kfz-Versicherung.
Motorradversicherung vergleichenHinweis nach § 5a UWG: meinetarife24.de ist ein unabhängiges Vergleichs- und Ratgeberportal. Schließt du über unseren Vergleichsrechner einen Vertrag ab, erhalten wir eine Vermittlungsvergütung von unserem Partner Tarifcheck. Dir entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
meinetarife24.de ist kein Versicherungsmakler im Sinne des § 34d GewO. Der Tarifrechner wird technisch von unserem Partner bereitgestellt. Die Tarifdaten liefert unser Partner.
Inhaltliche Quellen dieses Ratgebers: Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Finanztip, Verbraucherzentrale sowie Anbieterangaben von Allianz, DEVK und Verti, Stand 2026.