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Rufnummernmitnahme 2026

Du wechselst den Handyanbieter und willst deine Nummer behalten? Das geht, und seit 2021 kostet es dich nichts. Hier erfährst du, wie der Wechsel abläuft, welche Fristen gelten und welche Rechte du hast, falls mal etwas hakt.

Kostenlos seit 2021 Spätestens am nächsten Werktag Auch für Prepaid

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Dezember 2021 ist die Rufnummernmitnahme für dich kostenlos. Anbieter dürfen dir keine direkten Gebühren mehr berechnen (§ 59 Abs. 7 TKG).
  • Deine Nummer wird am vereinbarten Tag übertragen, spätestens am folgenden Arbeitstag (§ 59 Abs. 6 TKG).
  • Verzögert sich die Portierung, stehen dir 10 Euro pro Tag zu (§ 59 Abs. 6 TKG).
  • Prepaid funktioniert genauso. Nach Vertragsende hast du noch bis zu einen Monat Zeit für die Mitnahme. Aktuelle Wechselboni siehst du live im .

Redaktion meinetarife24

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Was ist die Rufnummernmitnahme?

Rufnummernmitnahme heißt: Du nimmst deine bisherige Handynummer mit, wenn du zu einem anderen Mobilfunkanbieter wechselst. Im Fachjargon heißt das Portierung. So bleibst du für Familie, Freunde, Arbeitgeber und Behörden unter der gewohnten Nummer erreichbar, auch wenn sich Tarif oder Netz ändern.

Begriff für Neuankömmlinge

Rufnummernmitnahme (Englisch: number portability, Türkçe: numara taşıma) ist dein gutes Recht. Die Nummer gehört dir, nicht dem Anbieter. Du musst sie beim Wechsel nur aktiv anfordern.

Kostenlos, schnell und mit Entschädigung

Seit der TKG-Reform vom 1. Dezember 2021 bist du beim Wechsel deutlich besser geschützt. Diese vier Punkte solltest du kennen.

Kostenlos

§ 59 Abs. 7 TKG

Anbieter dürfen dir keine direkten Entgelte für die Mitnahme berechnen.

Tempo

§ 59 Abs. 6 TKG

Die Übertragung erfolgt am vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag.

Bei Verzögerung

§ 59 Abs. 6 TKG

10 Euro pro Tag, wenn der verantwortliche Anbieter die Portierung verschleppt.

Bei Anschluss-Ausfall

§ 58 TKG

Gestaffelte Entschädigung, wenn dein Anschluss länger als einen Arbeitstag ausfällt.

Über die Einhaltung dieser Regeln wacht die Bundesnetzagentur.

So läuft die Portierung in vier Schritten

Der größte Teil der Arbeit liegt beim neuen Anbieter. Du gibst nur den Anstoß.

1

Neuen Tarif wählen

Vergleiche die Tarife und such dir das passende Angebot aus. Dein altes Netz musst du dafür nicht behalten.

2

Mitnahme angeben

Wähle im Bestellprozess die Option Rufnummernmitnahme und trag deine aktuelle Nummer samt altem Anbieter ein.

3

Anbieter übernimmt

Der neue Anbieter holt deine Nummer beim alten Anbieter ab und kümmert sich um die Kündigung. Du musst nichts weiter tun.

4

Nummer ist aktiv

Am vereinbarten Tag läuft deine alte Nummer beim neuen Anbieter. Meist bleibst du die ganze Zeit erreichbar.

Zwei Tipps, damit nichts schiefgeht

  • Daten genau prüfen. Name und Geburtsdatum müssen exakt so lauten wie beim alten Anbieter, sonst wird die Mitnahme abgelehnt.
  • Erst portieren, dann kündigen. Beantrage die Mitnahme über den neuen Anbieter, bevor du selbst kündigst, damit dir die Nummer nicht verloren geht.

Tarife vergleichen und Nummer mitnehmen

Such dir einen passenden Tarif aus. Die Rufnummernmitnahme gibst du im Bestellprozess einfach mit an. Aktuelle Wechselboni siehst du direkt im Vergleich.

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Wann kannst du portieren? Fristen und Opt-in

Nach Vertragsende

Auch wenn dein Vertrag schon abgelaufen ist, kannst du die Mitnahme noch verlangen, und zwar bis zu einen Monat nach Vertragsende (§ 59 Abs. 6 TKG). Warte also nicht zu lange, wenn du die Nummer behalten willst.

Vor Vertragsende (Opt-in)

Willst du schon aus dem laufenden Vertrag heraus wechseln, brauchst du eine Freigabe bei deinem aktuellen Anbieter. Diese Freigabe heißt oft Opt-in. Deine Nummer wird dann sozusagen geparkt und zum Wechseltermin übertragen. Wie viel Vorlauf nötig ist, legt jeder Anbieter selbst fest. Plane lieber ein bis zwei Wochen Puffer ein.

Prepaid-Nummer mitnehmen

Auch deine Prepaid-Nummer kannst du portieren, und zwar genauso kostenlos wie eine Vertragsnummer. Ein Mindestguthaben brauchst du dafür nicht mehr, die früher übliche Gebühr von 6,82 Euro ist seit Dezember 2021 weggefallen.

  • Halte deine Prepaid-Karte aktiv, bis die Portierung durch ist.
  • Ein Restguthaben lässt du dir auf Wunsch auszahlen. Der Anspruch bleibt nach der Kündigung noch eine Weile bestehen (§ 64 Abs. 4 TKG).
  • Bei manchen Anbietern gibst du die Portierung zuerst im Kundenkonto frei, oft per SMS.

Nummer mitnehmen zu Vodafone, O2, Telekom und Co.

Der Ablauf ist bei allen Anbietern gleich. Du gibst die Rufnummernmitnahme bei der Bestellung an, den Rest erledigt der neue Anbieter. Nur der Ort, an dem du den Antrag findest, unterscheidet sich ein wenig.

AnbieterWo du die Mitnahme angibst
Telekom, Vodafone, O2In der Online-Bestellstrecke oder im Kundencenter
Congstar, freenet, 1&1Direkt im Bestellformular beim Tarifabschluss
Aldi Talk und andere Prepaid-MarkenOnline im Kundenkonto, Freigabe oft per SMS

Ob ein Anbieter gerade einen Wechselbonus zahlt und wie hoch der ist, ändert sich ständig. Die aktuellen Konditionen siehst du live im .

Tipp für Neuankömmlinge

Du bist neu in Deutschland und hast schon eine deutsche Handynummer? Dann kannst du sie beim Wechsel behalten. Du brauchst kein perfektes Deutsch dafür: Im Bestellprozess klickst du Rufnummernmitnahme an, trägst deine alte Nummer ein, und der neue Anbieter macht den Rest. Wichtig ist nur, dass deine Daten genau zu denen beim alten Anbieter passen.

Häufig gestellte Fragen zur Rufnummernmitnahme

Antworten zu Kosten, Dauer, Prepaid, Fristen und deinen Rechten beim Wechsel.

Seit dem 1. Dezember 2021 ist die Rufnummernmitnahme für dich als Verbraucher kostenlos. Anbieter dürfen dir dafür keine direkten Entgelte mehr berechnen (§ 59 Abs. 7 TKG). Die früher übliche Gebühr von 6,82 Euro ist damit weggefallen. Manche Anbieter zahlen zusätzlich einen Wechselbonus. Wie hoch der gerade ist, ändert sich laufend, deshalb siehst du die aktuellen Konditionen am besten direkt im Vergleich.

Die Portierung und die technische Aktivierung erfolgen an dem mit dir vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag (§ 59 Abs. 6 TKG). Die Beantragung und Vorbereitung beim Anbieter kann vorher noch ein paar Tage dauern. Während des Wechsels bleibst du in der Regel durchgehend erreichbar.

Ja. Verzögert sich die Mitnahme deiner Nummer, kannst du von dem Anbieter, der die Verzögerung zu verantworten hat, 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung verlangen (§ 59 Abs. 6 TKG). Fällt dein Anschluss beim Wechsel länger als einen Arbeitstag aus, steht dir zusätzlich eine gestaffelte Entschädigung nach § 58 TKG zu.

In den meisten Fällen nicht. Du gibst beim neuen Anbieter im Bestellprozess deine bisherige Nummer an und erteilst eine Vollmacht. Der neue Anbieter kümmert sich dann um die Portierung und um die Kündigung beim alten Anbieter zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ja, Prepaid-Nummern portierst du genauso wie Vertragsnummern, und ebenfalls kostenlos. Ein Mindestguthaben ist dafür nicht mehr nötig, die alte 6,82-Euro-Gebühr gibt es nicht mehr. Ein eventuelles Restguthaben lässt du dir auf Wunsch auszahlen, der Anspruch darauf bleibt nach der Kündigung noch eine Weile bestehen (§ 64 Abs. 4 TKG).

Gesetzlich kannst du die Rufnummernmitnahme bis zu einem Monat nach Vertragsende verlangen (§ 59 Abs. 6 TKG). Eine vorzeitige Portierung aus dem laufenden Vertrag läuft über eine Freigabe, oft Opt-in genannt, bei deinem aktuellen Anbieter. Die genaue Vorlauffrist legt jeder Anbieter selbst fest, plane deshalb am besten ein bis zwei Wochen Puffer ein.

Eine Ablehnung liegt meist an Daten, die nicht zusammenpassen: Name oder Geburtsdatum stimmen nicht mit den Angaben beim alten Anbieter überein. Auch offene Rechnungen oder eine bereits laufende Portierung können der Grund sein. Prüfe deine Daten genau und sprich im Zweifel beide Anbieter an, dann lässt sich das meist schnell klären.

Bei Verträgen, die du online oder am Telefon abschließt, hast du 14 Tage Widerrufsrecht (§ 312g BGB). Dieses Recht kann erlöschen, wenn du ausdrücklich verlangt hast, dass die Leistung sofort beginnt, und der Anbieter dich vorher über den möglichen Verlust des Widerrufsrechts informiert hat (§ 356 Abs. 4 BGB). Im Ladengeschäft gibt es dieses Widerrufsrecht nicht.

Bereit für den Wechsel?

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