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Auslandsversicherung Guide 2026

Versicherungen im Ausland beantragen: Der Guide 2026

EHIC, S1-Formular oder Auslandskrankenschein: Hier erfährst du, welches Dokument du wann brauchst und wie du deinen Versicherungsschutz im Ausland Schritt für Schritt beantragst.

Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion meinetarife24

Versicherungen im Ausland beantragen - Titelgrafik

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ziehst du ins Ausland, plane die noetigen Papiere (EHIC oder S1) früh, damit keine Versorgungsluecke entsteht.
  • Die EHIC reicht nur für kurze Aufenthalte. Wer dauerhaft in ein EU-Land umzieht, braucht das S1-Formular.
  • Eine private Auslandskrankenversicherung schliesst die Lücken, die die gesetzliche Kasse offen lässt: Rueckholtransport und Privataerzte.

Wichtigste Erkenntnisse

EHIC nur für kurze Aufenthalte

Die Europaeische Krankenversicherungskarte deckt im Urlaub die medizinisch notwendige Behandlung im öffentlichen System ab, nicht aber einen dauerhaften Umzug.

S1-Formular rechtzeitig beantragen

Das S1-Formular beantragst du vor dem Umzug bei deiner Krankenkasse und registrierst es im Aufenthaltsland.

Private Zusatzversicherung oft nötig

Rueckholtransport und Privataerzte zahlt die gesetzliche Kasse in der Regel nicht.

Dokumente sorgfältig aufbewahren

Rechnungen, Nachweise und Formulare sind die Voraussetzung, damit du später Kosten erstattet bekommst.

Früh mit der Krankenkasse sprechen

Ein Gespräch vor der Ausreise verhindert die häufigste Falle: eine Versicherungsluecke beim Umzug.

Voraussetzungen und Dokumente

Bevor du einen Antrag stellst, brauchst du einen klaren Überblick über die noetigen Unterlagen. Viele merken erst im Ausland, dass ihnen ein wichtiges Dokument fehlt, und dann wird es kompliziert.

Persönliche Unterlagen und Nachweise

  • Reisepass oder Personalausweis, gültig mindestens 6 Monate über das Aufenthaltsende hinaus
  • Wohnsitznachweis im Ausland (Meldebescheinigung, Mietvertrag, Aufenthaltsgenehmigung)
  • Versichertenkarte deiner deutschen Krankenkasse, mit der EHIC auf der Rückseite
  • NIE-Nummer oder eine entsprechende lokale Steuernummer (in Spanien zum Beispiel zwingend)
  • Nachweis über Beschäftigung oder Rentenstatus bei einem langfristigen Aufenthalt
  • Ausgefuellte Formulare der Krankenkasse, vor allem das S1-Formular beim EU-Umzug

Die Europaeische Krankenversicherungskarte (EHIC) findest du auf der Rückseite deiner deutschen Versichertenkarte. Sie ist kostenlos und kommt bei der Ausstellung der Karte automatisch mit. Das Europaeische Verbraucherzentrum (EVZ) erklärt die Details für den Auslandsfall.

Welches Dokument brauchst du? Die schnelle Einordnung

  • Kurzer Aufenthalt in der EU (Urlaub, Studium auf Zeit): die EHIC reicht.
  • Dauerhafter Umzug in ein EU-Land, aber weiter über Deutschland versichert (Rentner, Entsandte, Grenzgaenger): du brauchst das S1-Formular.
  • Reise in ein Nicht-EU-Land mit Sozialversicherungsabkommen (zum Beispiel die Türkei): du brauchst vor der Reise einen Auslandskrankenschein deiner Kasse.

EHIC, S1 und Auslandskrankenschein im Vergleich

Diese drei Wege werden oft verwechselt, und das kann teuer werden. Die EHIC gilt nur bei vorübergehenden Aufenthalten, das S1-Formular brauchst du beim dauerhaften Umzug, und für Abkommensstaaten ausserhalb der EU gibt es den Auslandskrankenschein.

MerkmalEHICS1-FormularAuslandskrankenschein
WannKurzaufenthalt in der EUDauerhafter EU-UmzugNicht-EU mit Abkommen (z. B. Türkei)
Ausstellende StelleDeutsche KrankenkasseDeutsche KrankenkasseDeutsche Krankenkasse
Nutzung vor OrtDirekt beim Arzt vorzeigenBeim lokalen Traeger registrierenVor Reise besorgen, im Abkommensland einlösen
KostenübernahmeMedizinisch notwendige Leistung im öffentlichen SystemLokal, Abrechnung mit deutscher KasseNach dem jeweiligen Abkommen
BearbeitungszeitSofort, liegt der Karte beiMehrere Wochen (Richtwert, ohne Garantie)Wenige Tage bei der Kasse

Tipp: Beantrage das S1-Formular am besten 6 bis 8 Wochen vor dem geplanten Umzug. Ohne das Formular kann es im Zielland zu einer Versorgungsluecke kommen.

Schritt für Schritt: Krankenversicherung im Ausland beantragen

Antragstellung bei der deutschen Krankenkasse für eine Auslandsversicherung

1. Gespräch mit deiner deutschen Krankenkasse

Kläre, ob dein Aufenthalt vorübergehend oder dauerhaft ist, und welche Option dazu passt.

Führe das erste Gespräch rund 3 Monate vor der Ausreise.

2. S1-Formular beantragen

Reiche den Antrag schriftlich oder online bei der Krankenkasse ein.

Beschaeftigungsstatus und Zielland angeben; rechne mit mehreren Wochen Bearbeitung.

3. Registrierung im Zielland

Registriere das S1 beim lokalen Traeger, etwa beim INSS in Spanien.

NIE-Nummer und Aufenthaltsnachweis am besten parallel besorgen.

4. Leistungen wie Einheimische nutzen

Du wirst im öffentlichen System nach lokalem Recht behandelt.

Die Abrechnung läuft zwischen ausländischer und deutscher Kasse.

Am Beispiel Spanien: Das S1-Formular registrierst du beim INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social). Dafür brauchst du zusätzlich die NIE-Nummer und eine Aufenthaltsbescheinigung. Mehr Hintergrund findest du in unserer Anleitung zu Versicherungen für Expats.

Für Nicht-EU-Laender mit Sozialversicherungsabkommen wie die Türkei brauchst du vor der Reise einen Auslandskrankenschein deiner Kasse. Die EHIC gilt dort nicht. Stiftung Warentest und die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) führen auf, in welchen Abkommensstaaten das gilt.

Wichtige Zusatzversicherungen für den Auslandsaufenthalt

Die gesetzliche Krankenversicherung ist die Basis, deckt aber nicht alles ab. Wer dauerhaft oder laengerfristig im Ausland lebt, sollte den Schutz gezielt ergänzen.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Diese Versicherung deckt ab, was das gesetzliche System nicht zahlt: den medizinisch notwendigen Rueckholtransport nach Deutschland, Privataerzte und Privatkliniken, in manchen Tarifen auch Zahnbehandlungen. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich zu so einer Police und empfiehlt, bei längeren Aufenthalten die Dauer des Schutzes zu prüfen.

  • Deckungssumme: Achte auf eine hohe Deckung für Krankheitskosten.
  • Rueckholtransport: Sollte ausdrücklich in den Bedingungen stehen.
  • Selbstbeteiligung: Tarife ohne Selbstbeteiligung sind oft die ruhigere Wahl.
  • Geltungsbereich: Weltweit oder nur EU? Das wirkt sich stark auf den Preis aus.
  • Laufzeit: Jahres- oder Einmalpolice, je nach Aufenthalt.

Haftpflicht-, Unfall- und weitere Versicherungen

Die meisten deutschen Privathaftpflicht-Tarife gelten weltweit, solange dein Hauptwohnsitz in Deutschland bleibt. Ausserhalb Europas ist der Schutz aber oft zeitlich befristet, häufig auf bis zu ein Jahr. Verlegst du deinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, endet der Schutz, und eine lokale Haftpflicht im Zielland wird sinnvoller. Eine Unfallversicherung ist wichtig, weil öffentliche Gesundheitssysteme bei der Reha oft nur das Noetigste leisten.

Vergleich: EU-Ausland vs. Nicht-EU-Ausland

AspektEU-AuslandNicht-EU-Ausland
Gesetzliche GrundlageEU-Koordinierungsrecht, EHIC, S1Laenderspezifisch, ggf. Abkommen
ArztbesuchOeffentliche Ärzte mit KarteOft Vorauszahlung, dann Erstattung
RueckholtransportNicht enthalten, Zusatz nötigUnbedingt privat absichern
Private ZusatzEmpfehlenswertPraktisch Pflicht
FormulareEHIC, S1Auslandskrankenschein, ggf. kein Abkommen
Infografik: Unterschiede beim Versicherungsschutz innerhalb und ausserhalb der EU

Passende Auslandskrankenversicherung finden

Du weisst jetzt, welches Dokument du brauchst und wo deine gesetzliche Kasse aufhoert. Den passenden privaten Zusatzschutz findest du am schnellsten über einen Vergleich. Kostenlos, ohne Verpflichtung, und du siehst direkt, was die Tarife im Ausland leisten.

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Typische Fehler bei der Beantragung

Formulare zu spät beantragt

EHIC und S1 haben Bearbeitungszeiten. Plane bei einem Umzug mehrere Wochen Vorlauf ein.

Kurzaufenthalt mit Daueraufenthalt verwechselt

Die EHIC gilt nicht bei dauerhaftem Wohnsitzwechsel. Dann brauchst du das S1-Formular.

Privatarzt ohne Zusatzschutz

Privataerzte zahlt die gesetzliche Kasse nicht.

Kein Rueckholschutz

Ein medizinischer Rueckholtransport kann richtig teuer werden.

Belege nicht aufbewahrt

Ohne Originalrechnungen bekommst du später kaum etwas erstattet.

Leistungsunterschiede nicht geprüft

Was in Deutschland erstattet wird, kann im Ausland ausgeschlossen sein.

Dokumentation, Erstattung und nachhaltiger Schutz

Der Antrag ist gestellt, die Karte liegt vor. Jetzt kommt der Teil, den die wenigsten vorab einplanen: die laufende Verwaltung deines Versicherungsschutzes im Ausland.

Kostenerstattung richtig beantragen

  1. Rechnung aufbewahren: Jede ärztliche Leistung, jedes Rezept und jede Krankenhausrechnung im Original aufheben.
  2. Originalbelege einreichen: Kostenerstattungen im EU-Ausland brauchen detaillierte Belege, das erklärt auch das Europaeische Verbraucherzentrum.
  3. Erstattungsantrag stellen: An die ausländische oder die deutsche Krankenkasse richten.
  4. Fristen beachten: Meist hast du 3 bis 12 Monate nach der Behandlung Zeit.
  5. Bestätigung einholen: Lass dir den Eingang deines Antrags schriftlich bestätigen.

Tipp: Leg dir einen digitalen Ordner mit allen wichtigen Dokumenten als PDF an: Versichertenkarte, S1-Formular, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung und Kontaktlisten.

Wenn deine aktuelle Versicherung Lücken hat (Rueckholschutz, Zahnbehandlung, freie Arztwahl), lohnt sich eine Ergänzung. Mit einem Krankenversicherungsvergleich stellst du passende Tarife schnell gegenüber.

Empfehlung der Redaktion meinetarife24

Das größte Problem ist selten die Versicherung selbst, sondern die Planung davor. Wer wenige Wochen vor dem Umzug zum ersten Mal mit der Krankenkasse spricht, geraet unter Druck. Das S1-Formular kommt zu spät, die Registrierung beim ausländischen Traeger zieht sich, und schon entsteht eine Versicherungsluecke.

Sprich am besten rund 3 Monate vor der Ausreise mit deiner Kasse. Oft wird erst im Gespräch klar, welche Fragen noch offen sind: Brauche ich ein S1 oder reicht die EHIC? Was passiert mit der Versicherung, wenn ich im Ausland arbeite? Und was gilt für mitreisende Kinder? Wer es genau wissen will, findet bei der DVKA, beim Bundesgesundheitsministerium ("Versicherungsschutz im Ausland") und beim EU-Portal "Your Europe" verlaessliche Antworten.

Private Zusatzversicherungen werden oft als Luxus abgetan. In Ländern mit langen Wartezeiten im öffentlichen System sind sie aber eine pragmatische Lösung, um schneller an einen Facharzt zu kommen. Geh in drei Schritten vor: erst den gesetzlichen Basisschutz sichern (EHIC oder S1), dann die Lücken finden (Rueckholtransport, Privatklinik, Zahnarzt), dann den passenden Zusatz abschliessen.

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Häufige Fragen zu Auslandsversicherungen