Autoversicherungwechseln
Vergleichen Sie jetzt und wechseln Sie zu einem günstigeren Tarif. Kündigungsstichtag: 30. November. Tarifdaten aus dem Tarifcheck-Netzwerk.
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Datenquelle & Transparenz
Die Tarifdaten auf dieser Seite werden in Echtzeit von Tarifcheck bereitgestellt. Wir greifen nicht in die Preise, Rankings oder Darstellung der Ergebnisse ein.
Unsere Rolle:
Wir bieten redaktionelle Erklarungen und Entscheidungshilfen. Die eigentliche Tarifberechnung und Vermittlung erfolgt durch unsere Partner.
Was wir nicht abdecken:
Nicht alle Anbieter am Markt sind in diesem Vergleich enthalten. Regionale Anbieter oder spezialisierte Tarife konnen fehlen.
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Schließen Sie online ab - der neue Versicherer kündigt für Sie.
Fertig!
Ab 1.1. sind Sie beim neuen Versicherer versichert.
Wichtige Fristen beachten!
- 30. November: Reguläre Kündigungsfrist für Wechsel zum 1. Januar
- 1 Monat nach Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
- 1 Monat nach Schadensfall: Beide Parteien haben Sonderkündigungsrecht
Was bleibt beim Wechsel erhalten?
- ✓ Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
- ✓ Ihre schadenfreien Jahre
- ✓ Lückenloser Versicherungsschutz
Was benötigen Sie?
- • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- • Aktuelle SF-Klasse
- • Kilometerstand / Jahresfahrleistung
Häufige Fragen zum Versicherungswechsel
Muss ich selbst kündigen?▼
In der Regel übernimmt der neue Versicherer die Kündigung beim alten Anbieter für Sie. Sie müssen lediglich eine entsprechende Vollmacht erteilen. Bei einem Online-Abschluss ist dies meist bereits im Antrag enthalten.
Was ist, wenn ich die Frist verpasst habe?▼
Wenn Sie die Frist am 30. November verpasst haben, sind Sie für ein weiteres Jahr an Ihren aktuellen Versicherer gebunden - es sei denn, dieser erhöht den Beitrag. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Alternativ können Sie bei einem Fahrzeugwechsel ebenfalls den Versicherer wechseln.
Was passiert mit offenen Schäden?▼
Schäden, die vor dem Wechsel entstanden sind, werden vom alten Versicherer abgewickelt. Der neue Versicherer ist nur für Schäden zuständig, die nach Vertragsbeginn entstehen. Laufende Schäden haben keinen Einfluss auf den Wechsel.
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