Ihr Recht auf vorzeitige Rückzahlung
Bei Verbraucherdarlehen haben Sie nach §500 BGB jederzeit das Recht, den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Die Bank kann dies nicht verweigern, darf aber eine Entschädigung für entgangene Zinsen verlangen.
Gesetzliche Regelungen
- Jederzeitiges Rückzahlungsrecht bei Verbraucherdarlehen
- Maximale Entschädigung: 1% (über 12 Monate) / 0,5% (unter 12 Monate)
- Bei Immobiliendarlehen: Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren
Unterschied: Verbraucher- vs. Immobiliendarlehen
Verbraucherdarlehen
- • Jederzeit vorzeitig ablösbar
- • Geringe Vorfälligkeitsentschädigung
- • Keine Wartezeit
- • Einfacher Prozess
Immobiliendarlehen
- • Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren
- • Höhere Entschädigung möglich
- • 6 Monate Kündigungsfrist
- • Komplexere Berechnung
Wann lohnt sich die vorzeitige Ablösung?
- Bei Erbschaft oder Bonus: Wenn Sie unerwartet zu Geld kommen
- Bei Immobilienverkauf: Wenn Sie die Immobilie verkaufen
- Bei besseren Konditionen: Wenn eine Umschuldung günstiger ist
- Bei kurzer Restlaufzeit: Wenn die Entschädigung gering ausfällt
Vor der Ablösung prüfen
Lassen Sie sich von der Bank eine genaue Aufstellung der Ablösekosten geben. Vergleichen Sie diese mit der Zinsersparnis. Nur wenn die Ersparnis höher ist, lohnt sich die vorzeitige Ablösung.
Fazit
Die vorzeitige Ablösung eines Darlehens kann bares Geld sparen - muss aber sorgfältig durchgerechnet werden. Bei Verbraucherdarlehen ist das Risiko durch die gesetzliche Begrenzung der Entschädigung überschaubar.