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Reise-Ratgeber 2026

Urlaub mit Enkelkindern: der Guide für Großeltern

Ein Urlaub mit den Enkeln klappt am besten mit kurzer Anreise, ruhigem Tempo und zwei Dingen im Gepäck: einer Reisevollmacht der Eltern und dem passenden Versicherungsschutz. Hier liest du, wohin die Reise gehen kann und worauf du vorher achten solltest.

meinetarife24 Redaktion
Zuletzt aktualisiert:

Das Wichtigste in Kürze

  • Reist du mit minderjährigen Enkeln ohne deren Eltern, gehört eine Reisevollmacht ins Gepäck. Pflicht ist sie nicht, im Ausland aber dringend zu empfehlen, in einigen Ländern sogar vorgeschrieben.
  • Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist keine Pflicht, für Reisen ins Ausland aber sehr zu empfehlen, weil die gesetzliche Kasse dort nur eingeschränkt zahlt und keinen Rücktransport übernimmt.
  • Für eine Reise innerhalb Deutschlands, zum Beispiel an die Ostsee, brauchst du keine Auslandskrankenversicherung.
  • Gut geeignet sind Ziele mit kurzer Anreise: Ostsee, Österreich, Südtirol oder Mallorca.

Wichtige Begriffe

Neu in Deutschland? Diese Wörter begegnen dir bei der Planung. Hier in drei Sprachen erklärt.

Großeltern

Grandparents / Büyükanne-büyükbaba

Enkelkinder

Grandchildren / Torunlar

Reisevollmacht

Travel authorisation / Seyahat izni

Sorgerecht

Custody / Velayet

Auslandsreisekrankenversicherung

Travel health insurance / Yurt dışı sağlık sigortası

Mehrgenerationenurlaub

Multi-generation trip / Nesiller arası tatil

Barrierefreiheit

Accessibility / Engelsiz erişim

EHIC

EU health card / AB sağlık kartı

Warum sich der Urlaub mit Oma und Opa lohnt

Zeit mit den Enkeln ist unbezahlbar, und ein gemeinsamer Urlaub bleibt oft jahrelang in Erinnerung. Die Kinder erleben neue Orte, die Großeltern haben sie ganz für sich, und die Eltern bekommen ein paar ruhige Tage. Damit aus der schönen Idee kein Stress wird, lohnt sich etwas Vorbereitung.

Drei Dinge entscheiden über entspannte Tage: ein erreichbares Ziel, die richtigen Dokumente und ein Versicherungsschutz, der zur Reise passt. Genau darum geht es hier.

Wohin mit den Enkeln? Vier erprobte Ziele

Die Frage „Urlaub mit Oma und Opa, aber wohin?“ stellen sich viele. Eine gute Faustregel: kurze Anreise, kindgerechte Umgebung, ruhiges Programm. Diese vier Ziele bringen das zusammen.

ZielAnreiseSaisonKrankenversicherung
OstseeKeine Flugreise nötigAuto/ZugMai–SeptemberInland: gesetzliche Kasse zahlt voll
ÖsterreichFamilienfreundlich4–6 h AutoGanzjährigEU: EHIC + private Reisekranken empfohlen
SüdtirolBerge und klare Luft5–7 h AutoMai–OktoberEU: EHIC + private Reisekranken empfohlen
MallorcaDirekte Flüge ab vielen Städten2 h FlugApril–OktoberEU: EHIC + private Reisekranken empfohlen

Tipp: Plane lieber einen Ort weniger ein. Ein fester Standort mit kurzen Wegen ist mit Kindern und älteren Mitreisenden entspannter als eine Rundreise.

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Die Reisevollmacht: das wichtigste Dokument

Reist ein Kind ohne seine Eltern, fragen Grenzbeamte im Ausland gelegentlich nach einer schriftlichen Erlaubnis. In Deutschland ist eine Reisevollmacht gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sie nimmt dir an der Grenze, im Hotel oder beim Arzt viele Diskussionen ab. Der ADAC und das Auswärtige Amt empfehlen sie für jede Auslandsreise, bei der ein Kind nicht von beiden Sorgeberechtigten begleitet wird.

In die Vollmacht gehören:

Name und Geburtsdatum jedes Kindes
Name und Telefonnummer der Eltern
Name und Ausweis- oder Passnummer der Begleitperson (zum Beispiel Oma oder Opa)
Reisezeitraum und Reiseziel
Unterschrift aller Sorgeberechtigten
Optional, aber sinnvoll: die Erlaubnis, im medizinischen Notfall in eine Behandlung einzuwilligen

Beim Sorgerecht aufpassen: Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, sollten auch beide unterschreiben. Hast du das alleinige Sorgerecht, reicht deine Unterschrift, dann nimm aber einen Nachweis mit, etwa einen Sorgerechtsbeschluss oder eine Bescheinigung des Jugendamts (§ 1629 BGB).

Beglaubigung und Sprache: Ob die Vollmacht amtlich beglaubigt werden muss, hängt vom Reiseland ab, nicht davon, ob es in der EU liegt. Griechenland verlangt zum Beispiel als EU-Land eine Beglaubigung, ebenso Bosnien und Herzegowina und Nordmazedonien. Frag vorher bei der Botschaft des Reiselandes nach. Eine Fassung auf Englisch oder in der Landessprache ist immer sinnvoll, der ADAC bietet eine Vorlage in elf Sprachen an.

Der richtige Versicherungsschutz

Hier hält sich ein Irrtum hartnäckig: Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist freiwillig, für Reisen ins Ausland aber sehr zu empfehlen. Der Grund: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland nur eingeschränkt, und einen medizinisch nötigen Rücktransport nach Deutschland übernimmt sie gar nicht, auch nicht innerhalb der EU.

VersicherungWann sie zähltEmpfehlung
Auslandsreisekranken­versicherungNur bei Reisen ins AuslandDringend empfohlen
Reiserücktritts­versicherungBei teuren oder früh gebuchten ReisenEmpfohlen
Reiseabbruch­versicherungAm besten im selben Tarif enthaltenOptional

Wo die EHIC reicht und wo nicht: In der EU, in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und Großbritannien weist du den Anspruch mit der EHIC nach, der Karte auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte. Sie deckt aber nur akut nötige Behandlungen, nicht den Rücktransport und nicht jede Zuzahlung. Für die Türkei, Tunesien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro gibt es ein Sozialabkommen, dort brauchst du statt der EHIC einen Auslandskrankenschein deiner Kasse.

Den passenden Schutz, von der Auslandsreisekranken- bis zur Reiserücktritts­versicherung, findest du in unserem Versicherungsvergleich. Wer öfter verreist, fährt mit einer Jahrespolice für die ganze Familie oft günstiger als mit Einzelabschlüssen.

Vier Tipps für entspannte Tage

1

Tempo rausnehmen

Plane bewusst Pausen ein. Ein langer Strandtag mit Mittagsschlaf tut Klein und Groß meist besser als drei Ausflüge an einem Tag.

2

Unterkunft mit kurzen Wegen

Achte auf eine barrierefreie Unterkunft ohne viele Treppen. Familienhotels bieten oft Kinderbetreuung, damit auch Oma und Opa mal durchatmen.

3

Versicherung vorher klären

Schließe die Auslandsreisekrankenversicherung ab, bevor es losgeht, und nimm die Gesundheitskarte sowie eventuelle Medikamentenpläne der Kinder mit.

4

Notfallnummern griffbereit

Speichere die Nummern der Eltern und des Kinderarztes. Eine kleine Liste mit Allergien und Medikamenten im Handgepäck schadet nie.

Häufige Fragen

Brauchen Großeltern eine Reisevollmacht, wenn sie mit den Enkeln verreisen?

In Deutschland ist sie keine Pflicht, bei Auslandsreisen ohne die Eltern aber dringend zu empfehlen. Einige Länder verlangen sie sogar bei der Einreise, darunter Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Kroatien und Großbritannien. Frag vor der Reise bei der Botschaft des Reiselandes nach, was genau gefordert ist. Quelle: ADAC und Auswärtiges Amt.

Was muss in der Reisevollmacht stehen?

Name und Geburtsdatum des Kindes, Kontaktdaten der Eltern, Ausweis- oder Passdaten der Begleitperson, Reisezeitraum und Reiseziel sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten. Bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben beide Elternteile, bei alleinigem Sorgerecht reicht eine Unterschrift plus ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts.

Ist eine Auslandskrankenversicherung für die Reise Pflicht?

Nein. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, für jede Auslandsreise aber dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland nur eingeschränkt und übernimmt keinen Krankenrücktransport nach Deutschland. Für eine Reise innerhalb Deutschlands, etwa an die Ostsee, brauchst du keine. Quelle: Verbraucherzentrale.

Wohin in den Urlaub mit Enkelkindern?

Am besten funktionieren Ziele mit kurzer Anreise und kindgerechter Infrastruktur: die Ostsee, Österreich, Südtirol oder Mallorca. Kurze Wege, eine barrierefreie Unterkunft und ein entspanntes Tempo sind für beide Generationen wichtiger als das spektakulärste Fernziel.

Darf die Begleitperson im Notfall über eine medizinische Behandlung entscheiden?

Im akuten Notfall behandeln Ärzte ohnehin nach dem mutmaßlichen Willen, auch ohne Vollmacht. Für nicht-akute Entscheidungen hilft eine ausdrückliche Ermächtigung der Eltern in der Reisevollmacht. Die elterliche Sorge bleibt rechtlich bei den Eltern (§ 1629 BGB), übertragen wird sie durch die Vollmacht nicht.

Muss die Reisevollmacht amtlich beglaubigt sein?

Das hängt vom Reiseland ab, nicht davon, ob es in oder außerhalb der EU liegt. Manche Länder verlangen eine amtliche Beglaubigung, zum Beispiel Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und das EU-Land Griechenland. Eine Fassung auf Englisch oder in der Landessprache ist generell sinnvoll. Der ADAC bietet die Vollmacht in elf Sprachen an.

Quellen und Methodik

Wie wir recherchieren: Die rechtlichen und versicherungsbezogenen Angaben auf dieser Seite haben wir an offiziellen deutschen Stellen geprüft. Stand: Juni 2026.

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