Warum sich der Urlaub mit Oma und Opa lohnt
Zeit mit den Enkeln ist unbezahlbar, und ein gemeinsamer Urlaub bleibt oft jahrelang in Erinnerung. Die Kinder erleben neue Orte, die Großeltern haben sie ganz für sich, und die Eltern bekommen ein paar ruhige Tage. Damit aus der schönen Idee kein Stress wird, lohnt sich etwas Vorbereitung.
Drei Dinge entscheiden über entspannte Tage: ein erreichbares Ziel, die richtigen Dokumente und ein Versicherungsschutz, der zur Reise passt. Genau darum geht es hier.
Wohin mit den Enkeln? Vier erprobte Ziele
Die Frage „Urlaub mit Oma und Opa, aber wohin?“ stellen sich viele. Eine gute Faustregel: kurze Anreise, kindgerechte Umgebung, ruhiges Programm. Diese vier Ziele bringen das zusammen.
| Ziel | Anreise | Saison | Krankenversicherung |
|---|---|---|---|
| OstseeKeine Flugreise nötig | Auto/Zug | Mai–September | Inland: gesetzliche Kasse zahlt voll |
| ÖsterreichFamilienfreundlich | 4–6 h Auto | Ganzjährig | EU: EHIC + private Reisekranken empfohlen |
| SüdtirolBerge und klare Luft | 5–7 h Auto | Mai–Oktober | EU: EHIC + private Reisekranken empfohlen |
| MallorcaDirekte Flüge ab vielen Städten | 2 h Flug | April–Oktober | EU: EHIC + private Reisekranken empfohlen |
Tipp: Plane lieber einen Ort weniger ein. Ein fester Standort mit kurzen Wegen ist mit Kindern und älteren Mitreisenden entspannter als eine Rundreise.
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Die Reisevollmacht: das wichtigste Dokument
Reist ein Kind ohne seine Eltern, fragen Grenzbeamte im Ausland gelegentlich nach einer schriftlichen Erlaubnis. In Deutschland ist eine Reisevollmacht gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sie nimmt dir an der Grenze, im Hotel oder beim Arzt viele Diskussionen ab. Der ADAC und das Auswärtige Amt empfehlen sie für jede Auslandsreise, bei der ein Kind nicht von beiden Sorgeberechtigten begleitet wird.
In die Vollmacht gehören:
Beim Sorgerecht aufpassen: Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, sollten auch beide unterschreiben. Hast du das alleinige Sorgerecht, reicht deine Unterschrift, dann nimm aber einen Nachweis mit, etwa einen Sorgerechtsbeschluss oder eine Bescheinigung des Jugendamts (§ 1629 BGB).
Beglaubigung und Sprache: Ob die Vollmacht amtlich beglaubigt werden muss, hängt vom Reiseland ab, nicht davon, ob es in der EU liegt. Griechenland verlangt zum Beispiel als EU-Land eine Beglaubigung, ebenso Bosnien und Herzegowina und Nordmazedonien. Frag vorher bei der Botschaft des Reiselandes nach. Eine Fassung auf Englisch oder in der Landessprache ist immer sinnvoll, der ADAC bietet eine Vorlage in elf Sprachen an.
Der richtige Versicherungsschutz
Hier hält sich ein Irrtum hartnäckig: Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist freiwillig, für Reisen ins Ausland aber sehr zu empfehlen. Der Grund: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland nur eingeschränkt, und einen medizinisch nötigen Rücktransport nach Deutschland übernimmt sie gar nicht, auch nicht innerhalb der EU.
| Versicherung | Wann sie zählt | Empfehlung |
|---|---|---|
| Auslandsreisekrankenversicherung | Nur bei Reisen ins Ausland | Dringend empfohlen |
| Reiserücktrittsversicherung | Bei teuren oder früh gebuchten Reisen | Empfohlen |
| Reiseabbruchversicherung | Am besten im selben Tarif enthalten | Optional |
Wo die EHIC reicht und wo nicht: In der EU, in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und Großbritannien weist du den Anspruch mit der EHIC nach, der Karte auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte. Sie deckt aber nur akut nötige Behandlungen, nicht den Rücktransport und nicht jede Zuzahlung. Für die Türkei, Tunesien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro gibt es ein Sozialabkommen, dort brauchst du statt der EHIC einen Auslandskrankenschein deiner Kasse.
Den passenden Schutz, von der Auslandsreisekranken- bis zur Reiserücktrittsversicherung, findest du in unserem Versicherungsvergleich. Wer öfter verreist, fährt mit einer Jahrespolice für die ganze Familie oft günstiger als mit Einzelabschlüssen.
Vier Tipps für entspannte Tage
Tempo rausnehmen
Plane bewusst Pausen ein. Ein langer Strandtag mit Mittagsschlaf tut Klein und Groß meist besser als drei Ausflüge an einem Tag.
Unterkunft mit kurzen Wegen
Achte auf eine barrierefreie Unterkunft ohne viele Treppen. Familienhotels bieten oft Kinderbetreuung, damit auch Oma und Opa mal durchatmen.
Versicherung vorher klären
Schließe die Auslandsreisekrankenversicherung ab, bevor es losgeht, und nimm die Gesundheitskarte sowie eventuelle Medikamentenpläne der Kinder mit.
Notfallnummern griffbereit
Speichere die Nummern der Eltern und des Kinderarztes. Eine kleine Liste mit Allergien und Medikamenten im Handgepäck schadet nie.
Häufige Fragen
Brauchen Großeltern eine Reisevollmacht, wenn sie mit den Enkeln verreisen?
In Deutschland ist sie keine Pflicht, bei Auslandsreisen ohne die Eltern aber dringend zu empfehlen. Einige Länder verlangen sie sogar bei der Einreise, darunter Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Kroatien und Großbritannien. Frag vor der Reise bei der Botschaft des Reiselandes nach, was genau gefordert ist. Quelle: ADAC und Auswärtiges Amt.
Was muss in der Reisevollmacht stehen?
Name und Geburtsdatum des Kindes, Kontaktdaten der Eltern, Ausweis- oder Passdaten der Begleitperson, Reisezeitraum und Reiseziel sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten. Bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben beide Elternteile, bei alleinigem Sorgerecht reicht eine Unterschrift plus ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts.
Ist eine Auslandskrankenversicherung für die Reise Pflicht?
Nein. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, für jede Auslandsreise aber dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland nur eingeschränkt und übernimmt keinen Krankenrücktransport nach Deutschland. Für eine Reise innerhalb Deutschlands, etwa an die Ostsee, brauchst du keine. Quelle: Verbraucherzentrale.
Wohin in den Urlaub mit Enkelkindern?
Am besten funktionieren Ziele mit kurzer Anreise und kindgerechter Infrastruktur: die Ostsee, Österreich, Südtirol oder Mallorca. Kurze Wege, eine barrierefreie Unterkunft und ein entspanntes Tempo sind für beide Generationen wichtiger als das spektakulärste Fernziel.
Darf die Begleitperson im Notfall über eine medizinische Behandlung entscheiden?
Im akuten Notfall behandeln Ärzte ohnehin nach dem mutmaßlichen Willen, auch ohne Vollmacht. Für nicht-akute Entscheidungen hilft eine ausdrückliche Ermächtigung der Eltern in der Reisevollmacht. Die elterliche Sorge bleibt rechtlich bei den Eltern (§ 1629 BGB), übertragen wird sie durch die Vollmacht nicht.
Muss die Reisevollmacht amtlich beglaubigt sein?
Das hängt vom Reiseland ab, nicht davon, ob es in oder außerhalb der EU liegt. Manche Länder verlangen eine amtliche Beglaubigung, zum Beispiel Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und das EU-Land Griechenland. Eine Fassung auf Englisch oder in der Landessprache ist generell sinnvoll. Der ADAC bietet die Vollmacht in elf Sprachen an.
Quellen und Methodik
Wie wir recherchieren: Die rechtlichen und versicherungsbezogenen Angaben auf dieser Seite haben wir an offiziellen deutschen Stellen geprüft. Stand: Juni 2026.
meinetarife24 Redaktion
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