Grundversorgung
Die Grundversorgung ist die gesetzlich garantierte Strom- und Gaslieferung durch den ortlichen Grundversorger, wenn kein anderer Vertrag besteht.
meinetarife24 Redaktion
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Ausfuhrliche Erklarung
Jeder Haushalt in Deutschland hat Anspruch auf Grundversorgung - dies ist gesetzlich festgelegt. Der Grundversorger ist das Energieunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.
Wann gilt die Grundversorgung: - Bei Einzug ohne Stromvertrag - Bei Kundigung durch den Anbieter - Bei Insolvenz des Anbieters - Wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde
Merkmale: - Keine Vertragsbindung (2-Wochen-Kundigungsfrist) - Versorgungspflicht des Grundversorgers - Oft deutlich teurer als Sondertarife - Keine Bonuszahlungen
Preisgestaltung: - Allgemeine Preise (fur Neukunden) - Grundversorgungstarife sind reguliert - Preisanderungen mit 6 Wochen Vorlauf - Transparente Preiszusammensetzung
Tipp: Die Grundversorgung als Ubergangslosung nutzen und schnell zu einem gunstigen Tarif wechseln.
Praktisches Beispiel
Familie Muller zieht in eine neue Wohnung und hat noch keinen Stromvertrag. Sie werden automatisch vom Grundversorger beliefert, zahlen aber 35 ct/kWh statt 28 ct/kWh beim gunstigen Alternativanbieter.
Rechtliche Grundlage
§36 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)