Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zahlen muss, bevor die Versicherung leistet.
Kurz erklärt
- •Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zahlen muss, bevor die Versicherung leistet.
- •Selbstbeteiligung gehört zur Kategorie Versicherung und ist ein Begriff, den du auf meinetarife24.de Schritt für Schritt erklärt findest.
- •Bei einer KFZ-Vollkaskoversicherung mit 300 EUR Selbstbeteiligung zahlt der Versicherte bei einem Parkschaden von 800 EUR selbst 300 EUR, die Versicherung ubernimmt 500 EUR.
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Ausfuhrliche Erklarung
Die Selbstbeteiligung (auch: Selbstbehalt oder Eigenanteil) reduziert den Versicherungsbeitrag, da der Versicherte einen Teil des Risikos selbst tragt.
Arten der Selbstbeteiligung: - Absolut: Fester Eurobetrag pro Schadensfall - Prozentual: Anteil am Schadensbetrag - Kombiniert: Mindestbetrag plus Prozentsatz
Wo kommt sie vor: - KFZ-Kaskoversicherung: 150-500 EUR ublich - Private Krankenversicherung: Jahrliche SB moglich - Hausratversicherung: Je nach Tarif - Rechtsschutzversicherung: Meist 150-300 EUR
Vorteile: - Niedrigere Versicherungspramie - Vermeidung von Bagatellschaden-Meldungen - Selbstverantwortung des Versicherten
Nachteile: - Finanzielle Belastung im Schadensfall - Bei vielen kleinen Schaden nicht sinnvoll
Praktisches Beispiel
Bei einer KFZ-Vollkaskoversicherung mit 300 EUR Selbstbeteiligung zahlt der Versicherte bei einem Parkschaden von 800 EUR selbst 300 EUR, die Versicherung ubernimmt 500 EUR.
Rechtliche Grundlage
§1 VVG (vertragstypische Pflichten), §193/§203 VVG (Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung) - die Selbstbeteiligung ist im Ubrigen vertraglich vereinbart
Verwandte Begriffe
Quellen & Methodik
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- • Rechtsgrundlage: §1 VVG (vertragstypische Pflichten), §193/§203 VVG (Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung) - die Selbstbeteiligung ist im Ubrigen vertraglich vereinbart
- • Preisangabenverordnung (PAngV) bei Gesetze im Internet
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