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Ratgeber für Solar-Einsteiger und Newcomer

Einspeisevergütung Photovoltaik 2026

Die Einspeisevergütung beträgt 2026 für Anlagen bis 10 kWp 7,78 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung und 12,34 Cent bei Volleinspeisung (Stand Februar 2026, Bundesnetzagentur). Der Satz gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre fest und sinkt für neue Anlagen alle sechs Monate um 1 Prozent. Wir erklären dir die Sätze, die Reform-Pläne und warum sich Eigenverbrauch fast immer mehr lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • 7,78 ct/kWh Überschuss, 12,34 ct Voll (bis 10 kWp), 20 Jahre fest.
  • Degression: minus 1 % alle 6 Monate, nächste Senkung 1. August 2026.
  • Eigenverbrauch schlägt Einspeisung: spart rund 35 bis 37 ct/kWh statt 7,78 ct.
  • Reform geplant, nicht beschlossen: Bestandsanlagen behalten ihren Satz.
meinetarife24 Redaktion
Zuletzt aktualisiert:

Wichtige deutsche Begriffe

Einspeisevergütung

Feed-in tariff

Überschusseinspeisung

Surplus feed-in

Volleinspeisung

Full feed-in

Eigenverbrauch

Self-consumption

Degression

Step-down of the rate

Direktvermarktung

Direct marketing of power

Marktstammdatenregister

Federal registry (MaStR)

kWp

Kilowatt peak (system size)

Einspeisevergütung 2026: Tabelle nach kWp

Stand Februar bis Juli 2026 (Bundesnetzagentur, EEG Paragrafen 48 und 49). Die Sätze gelten für Anlagen, die in diesem Zeitraum in Betrieb gehen.

Überschusseinspeisung

Für die meisten

Eigenverbrauch plus Überschuss ins Netz

bis 10 kWp7,78 ct/kWh
10 bis 40 kWp6,83 ct/kWh
40 bis 100 kWp5,42 ct/kWh

Volleinspeisung

Der komplette Strom geht ins Netz

bis 10 kWp12,34 ct/kWh
10 bis 40 kWp10,45 ct/kWh
40 bis 100 kWp9,28 ct/kWh

Degression: Die Vergütung sinkt für neue Anlagen alle sechs Monate um 1 Prozent. Die nächste Senkung kommt am 1. August 2026 (dann voraussichtlich rund 7,71 ct/kWh Überschuss). Wichtig: Der Satz bei Inbetriebnahme bleibt 20 Jahre fest.

Eigenverbrauch lohnt sich fast immer mehr

Die Einspeisevergütung ist nur ein kleiner Teil der Rechnung. Viel wichtiger ist, wie viel Strom du selbst verbrauchst.

Pro kWhEinspeisungEigenverbrauch
Vergütung pro eingespeister kWh7,78 ct0 ct
Gesparter Strompreis pro kWh0 ctrund 35 bis 37 ct
Vorteil pro kWh7,78 ctrund 35 bis 37 ct

Strompreis-Durchschnitt 2026: rund 35 bis 37 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse). Damit ist jede selbst genutzte kWh rund vier- bis fünfmal so wertvoll wie eine eingespeiste.

Was sich 2026 geändert hat und was geplant ist

Solarspitzengesetz: keine Vergütung bei negativen Preisen

Seit dem 25. Februar 2025 bekommen neue Anlagen für Stunden mit negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung. Diese Zeiten werden anteilig ans Ende der 20 Jahre angehängt, du verlierst sie also nicht ganz. Neue Anlagen ab 7 kWp brauchen ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Ohne sind sie vorübergehend auf 60 Prozent Einspeisung begrenzt.

Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?

Nein, 2026 nicht. Es gibt einen Referentenentwurf, der für neue Anlagen unter 25 kWp ab 2027 die feste Vergütung durch eine verpflichtende Direktvermarktung ersetzen soll. Beschlossen ist das noch nicht. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen und behalten ihren garantierten Satz für 20 Jahre.

Was passiert nach 20 Jahren?

Nach 20 Jahren endet die feste Vergütung. Danach kannst du den Strom weiter einspeisen und über die Direktvermarktung zum Marktwert verkaufen, oder du verbrauchst möglichst viel selbst. Weil der Eigenverbrauch deutlich mehr spart als die Einspeisung bringt, ist das meist die beste Lösung.

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So bekommst du die Einspeisevergütung

Schritt 1: Anlage anmelden

Melde die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur an und informiere deinen Netzbetreiber. Das übernimmt meist der Installateur.

Schritt 2: Vergütung erhalten

Der Netzbetreiber misst deinen eingespeisten Strom über den Einspeisezähler und zahlt die Vergütung automatisch aus, meist monatlich oder quartalsweise, unabhängig von deinem Stromlieferanten.

Gut zu wissen: Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind bei Anlagen bis 30 kWp seit 2023 von der Einkommensteuer befreit. Mehr zur PV-Förderung findest du im passenden Ratgeber.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Für Anlagen bis 10 kWp gilt seit Februar 2026: 7,78 Cent pro kWh bei Teileinspeisung (Überschuss) und 12,34 Cent bei Volleinspeisung (Bundesnetzagentur, EEG §§ 48, 49). Größere Anlagen erhalten gestaffelt weniger. Der Satz gilt bis 31. Juli 2026 und bleibt ab Inbetriebnahme 20 Jahre fest.

Quellen und Methodik

Alle Werte sind auf den Stand Juni 2026 geprüft. Sätze und Regeln ändern sich, prüfe vor dem Abschluss immer die Originalquelle.

Werbehinweis: Dieser Ratgeber enthält Vergleichs-Widgets von Partnern. Schließt du darüber einen Vertrag ab, erhalten wir eine Provision. Für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten, und die angezeigten Ergebnisse ändern sich dadurch nicht.

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