Einspeisevergütung Photovoltaik 2026
Die Einspeisevergütung beträgt 2026 für Anlagen bis 10 kWp 7,78 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung und 12,34 Cent bei Volleinspeisung (Stand Februar 2026, Bundesnetzagentur). Der Satz gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre fest und sinkt für neue Anlagen alle sechs Monate um 1 Prozent. Wir erklären dir die Sätze, die Reform-Pläne und warum sich Eigenverbrauch fast immer mehr lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- 7,78 ct/kWh Überschuss, 12,34 ct Voll (bis 10 kWp), 20 Jahre fest.
- Degression: minus 1 % alle 6 Monate, nächste Senkung 1. August 2026.
- Eigenverbrauch schlägt Einspeisung: spart rund 35 bis 37 ct/kWh statt 7,78 ct.
- Reform geplant, nicht beschlossen: Bestandsanlagen behalten ihren Satz.
Wichtige deutsche Begriffe
Einspeisevergütung
Feed-in tariff
Überschusseinspeisung
Surplus feed-in
Volleinspeisung
Full feed-in
Eigenverbrauch
Self-consumption
Degression
Step-down of the rate
Direktvermarktung
Direct marketing of power
Marktstammdatenregister
Federal registry (MaStR)
kWp
Kilowatt peak (system size)
Einspeisevergütung 2026: Tabelle nach kWp
Stand Februar bis Juli 2026 (Bundesnetzagentur, EEG Paragrafen 48 und 49). Die Sätze gelten für Anlagen, die in diesem Zeitraum in Betrieb gehen.
Überschusseinspeisung
Für die meistenEigenverbrauch plus Überschuss ins Netz
Volleinspeisung
Der komplette Strom geht ins Netz
Degression: Die Vergütung sinkt für neue Anlagen alle sechs Monate um 1 Prozent. Die nächste Senkung kommt am 1. August 2026 (dann voraussichtlich rund 7,71 ct/kWh Überschuss). Wichtig: Der Satz bei Inbetriebnahme bleibt 20 Jahre fest.
Eigenverbrauch lohnt sich fast immer mehr
Die Einspeisevergütung ist nur ein kleiner Teil der Rechnung. Viel wichtiger ist, wie viel Strom du selbst verbrauchst.
| Pro kWh | Einspeisung | Eigenverbrauch |
|---|---|---|
| Vergütung pro eingespeister kWh | 7,78 ct | 0 ct |
| Gesparter Strompreis pro kWh | 0 ct | rund 35 bis 37 ct |
| Vorteil pro kWh | 7,78 ct | rund 35 bis 37 ct |
Strompreis-Durchschnitt 2026: rund 35 bis 37 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse). Damit ist jede selbst genutzte kWh rund vier- bis fünfmal so wertvoll wie eine eingespeiste.
Was sich 2026 geändert hat und was geplant ist
Solarspitzengesetz: keine Vergütung bei negativen Preisen
Seit dem 25. Februar 2025 bekommen neue Anlagen für Stunden mit negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung. Diese Zeiten werden anteilig ans Ende der 20 Jahre angehängt, du verlierst sie also nicht ganz. Neue Anlagen ab 7 kWp brauchen ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Ohne sind sie vorübergehend auf 60 Prozent Einspeisung begrenzt.
Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?
Nein, 2026 nicht. Es gibt einen Referentenentwurf, der für neue Anlagen unter 25 kWp ab 2027 die feste Vergütung durch eine verpflichtende Direktvermarktung ersetzen soll. Beschlossen ist das noch nicht. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen und behalten ihren garantierten Satz für 20 Jahre.
Was passiert nach 20 Jahren?
Nach 20 Jahren endet die feste Vergütung. Danach kannst du den Strom weiter einspeisen und über die Direktvermarktung zum Marktwert verkaufen, oder du verbrauchst möglichst viel selbst. Weil der Eigenverbrauch deutlich mehr spart als die Einspeisung bringt, ist das meist die beste Lösung.
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So bekommst du die Einspeisevergütung
Schritt 1: Anlage anmelden
Melde die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur an und informiere deinen Netzbetreiber. Das übernimmt meist der Installateur.
Schritt 2: Vergütung erhalten
Der Netzbetreiber misst deinen eingespeisten Strom über den Einspeisezähler und zahlt die Vergütung automatisch aus, meist monatlich oder quartalsweise, unabhängig von deinem Stromlieferanten.
Gut zu wissen: Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind bei Anlagen bis 30 kWp seit 2023 von der Einkommensteuer befreit. Mehr zur PV-Förderung findest du im passenden Ratgeber.
Häufige Fragen zur Einspeisevergütung
Quellen und Methodik
Alle Werte sind auf den Stand Juni 2026 geprüft. Sätze und Regeln ändern sich, prüfe vor dem Abschluss immer die Originalquelle.
- Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze und MaStR
- EEG Paragraf 25 (Dauer der Vergütung)
- BDEW: Strompreisanalyse 2026
- Finanztip: Einspeisevergütung
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