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Gesetzliche Pflicht

KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Kraftfahrzeug. Tarifdaten aus dem Tarifcheck-Netzwerk vergleichen.

Pflichtversicherung
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Datenquelle & Transparenz

Die Tarifdaten auf dieser Seite werden in Echtzeit von Tarifcheck bereitgestellt. Wir greifen nicht in die Preise, Rankings oder Darstellung der Ergebnisse ein.

Unsere Rolle:

Wir bieten redaktionelle Erklarungen und Entscheidungshilfen. Die eigentliche Tarifberechnung und Vermittlung erfolgt durch unsere Partner.

Was wir nicht abdecken:

Nicht alle Anbieter am Markt sind in diesem Vergleich enthalten. Regionale Anbieter oder spezialisierte Tarife konnen fehlen.

Was ist die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung?

Die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung (kurz: Kfz-Haftpflicht) ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) für jeden Fahrzeughalter in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden bei anderen Verkehrsteilnehmern verursachen.

Personenschäden

Verletzungen oder Tod von Personen durch Ihren Unfall. Umfasst Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall.

Min. 7,5 Mio. €

Sachschäden

Beschädigung fremder Fahrzeuge, Gebäude, Zäune oder anderen Eigentums durch Ihren Unfall.

Min. 1,22 Mio. €

Vermögensschäden

Finanzielle Folgeschäden wie Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder entgangener Gewinn des Geschädigten.

Min. 50.000 €

Empfohlene Deckungssumme

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen reichen bei schweren Unfällen oft nicht aus. Experten empfehlen eine pauschale Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro. Bei den meisten modernen Tarifen ist dies Standard.

Rechtliche Grundlagen

  • Pflichtversicherungsgesetz (PflVG): Regelt die Versicherungspflicht
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG): Regelt die Haftung des Halters
  • § 6 PflVG: Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat

Das ist versichert

  • ✓ Schäden an anderen Personen
  • ✓ Schäden an fremden Fahrzeugen
  • ✓ Schäden an fremdem Eigentum
  • ✓ Vermögensschäden Dritter
  • ✓ Abwehr unberechtigter Ansprüche

Das ist nicht versichert

  • ✗ Schäden am eigenen Fahrzeug
  • ✗ Eigene Verletzungen
  • ✗ Vorsätzlich verursachte Schäden
  • ✗ Schäden bei illegalem Handeln

Häufige Fragen zur Kraftfahrzeug Haftpflicht

Was passiert, wenn ich ohne Haftpflicht fahre?

Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist nach § 6 PflVG eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Zudem haften Sie persönlich für alle verursachten Schäden.

Was ist die eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist der Nachweis, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Sie benötigen die siebenstellige eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung bei der Zulassungsstelle. Nach Versicherungsabschluss erhalten Sie sie sofort.

Brauche ich zusätzlich eine Kaskoversicherung?

Die Haftpflicht deckt nur Schäden bei anderen ab. Für Schäden am eigenen Fahrzeug benötigen Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Bei Neuwagen oder finanzierten Fahrzeugen ist dies oft sinnvoll oder vorgeschrieben.

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