Lebensversicherung kündigenRückkaufswert, Alternativen und Steuer 2026
Bevor du unterschreibst: Eine Kündigung ist oft der teuerste Weg aus dem Vertrag. Wir zeigen dir den Rückkaufswert, die besseren Alternativen und worauf du bei Steuer und Ersatzschutz achten musst.
Das Wichtigste in Kürze
- Kündigen kannst du jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (§ 168 VVG). Bei einer Kapitalpolice bekommst du den Rückkaufswert (§ 169 VVG), der früh oft unter den Einzahlungen liegt.
- Prüfe zuerst die Alternativen: beitragsfrei stellen (§ 165 VVG), bei alten Policenmodell-Verträgen ein Widerspruch, oder ein Verkauf am Zweitmarkt.
- Eine Risikolebensversicherung hat keinen Rückkaufswert. Kündige sie nur, wenn du den Schutz wirklich nicht mehr brauchst, denn ein neuer Vertrag wird mit dem Alter teurer.
- Die Auszahlung kann steuerpflichtig sein (§ 20 EStG), je nach Abschlussjahr und Alter. Wie es um den Schutz danach steht, klärt unser Lebensversicherung-Vergleich.
Wichtige deutsche Begriffe
Viele Menschen kündigen ihre Lebensversicherung im ersten Frust über hohe Beiträge oder magere Renditen. Verständlich, aber die Kündigung ist häufig die teuerste Variante: In den ersten Jahren bekommst du oft deutlich weniger zurück, als du eingezahlt hast.
Bevor du den Vertrag beendest, lohnt sich ein klarer Blick auf den Rückkaufswert und die Alternativen. Geht es dir nur um einen besseren oder günstigeren Schutz, hilft dir auch der Ratgeber zum Versicherungswechsel.
Vier Wege aus dem Vertrag
Kündigen ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Je nach Vertrag und Lebenssituation ist eine andere oft günstiger.
Kündigen
Du beendest den Vertrag und bekommst bei einer Kapitalpolice den Rückkaufswert nach § 168 VVG. Schnell und unkompliziert, aber gerade in den ersten Jahren oft der finanziell schlechteste Weg.
Beitragsfrei stellen (§ 165 VVG)
Du zahlst nicht mehr ein, behältst den Vertrag aber mit reduzierter Versicherungssumme. Sinnvoll, wenn du nur die Beiträge nicht mehr stemmen kannst, den Schutz aber nicht ganz verlieren willst.
Widersprechen / widerrufen
Bei neuen Verträgen gilt ein 30-tägiges Widerrufsrecht (§ 152 VVG). Bei alten Policenmodell-Verträgen von 1994 bis 2007 mit fehlerhafter Belehrung kann ein Widerspruch sogar mehr zurückbringen als der Rückkaufswert (BGH, 07.05.2014). Anspruch individuell prüfen.
Verkaufen (Zweitmarkt)
Kapital- und manche Rentenpolicen ließen sich am Zweitmarkt verkaufen, oft etwas über dem Rückkaufswert. Wichtig: Viele Ankäufer haben den Ankauf zuletzt eingestellt, prüfe daher die aktuelle Verfügbarkeit. Risikolebensversicherungen sind nicht verkäuflich.
Was bringt der Rückkaufswert?
Bei der Kündigung einer Kapitallebensversicherung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert nach § 169 VVG, also das angesammelte Deckungskapital. Das Problem: In den ersten Jahren werden Abschlusskosten verrechnet. Diese müssen zwar gleichmäßig über die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden, trotzdem liegt der Rückkaufswert anfangs oft unter den Einzahlungen.
Wichtig zu wissen: Der Bundesgerichtshof hat intransparente Stornoabzüge und die Verrechnung der Abschlusskosten für unwirksam erklärt und für Verträge der Jahre 2001 bis 2007 einen Mindestrückkaufswert festgelegt (BGH, 25.07.2012). Wenn deine Police aus diesem Zeitraum stammt, kann sich eine Prüfung lohnen.
Erst Ersatz sichern, dann kündigen
Brauchst du den Hinterbliebenenschutz weiter, schließe vor der Kündigung eine günstige Risikolebensversicherung ab. So entsteht keine Lücke.
Datenquelle & Transparenz
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Unsere Rolle:
Wir bieten redaktionelle Erklärungen und Entscheidungshilfen. Die eigentliche Tarifberechnung und Vermittlung erfolgt durch unsere Partner.
Was wir nicht abdecken:
Nicht alle Anbieter am Markt sind in diesem Vergleich enthalten. Regionale Anbieter oder spezialisierte Tarife können fehlen.
Steuer auf die Auszahlung
Ob du die Auszahlung versteuern musst, hängt vor allem vom Abschlussjahr ab (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG):
| Vertrag abgeschlossen | Besteuerung der Auszahlung |
|---|---|
| Vor 2005 | In der Regel steuerfrei bei mindestens 12 Jahren Laufzeit und 5 Jahren Beitragszahlung. |
| 2005 bis 2011 | Ertrag steuerpflichtig; nur der halbe Ertrag, wenn 12 Jahre Laufzeit und Auszahlung ab 60 Jahren. |
| Ab 2012 | Wie oben, aber die Auszahlung muss ab 62 Jahren erfolgen. |
Bei vorzeitiger Kündigung ohne Erfüllung dieser Bedingungen wird der Ertrag voll als Kapitaleinkunft besteuert. Im Zweifel kläre deinen konkreten Fall mit einem Steuerberater.
Kündigen oder behalten? Entscheidungshilfe
Risikolebensversicherung
- Kein Rückkaufswert, du bekommst nichts zurück.
- Nur kündigen, wenn der Schutzbedarf wirklich entfällt (Kredit getilgt, Kinder versorgt).
- Bei weiterem Bedarf zuerst eine günstigere Police sichern.
Kapitallebensversicherung
- Rückkaufswert anfordern und mit den Alternativen vergleichen.
- Beitragsfrei stellen oder Widerspruch prüfen, bevor du kündigst.
- Absicherung und Geldanlage künftig getrennt aufstellen.
Verbraucherschützer raten, vor der Kündigung die Rendite des Vertrags unabhängig prüfen zu lassen. Wer den Schutz neu aufstellen will, vergleicht am besten zuerst die Risikolebensversicherung.
Kündigen als Newcomer oder beim Wegzug
Du verlässt Deutschland oder hast früh eine Police abgeschlossen, die nicht passt? Drei Hinweise.
Wegzug bedeutet nicht automatisch Kündigung
Viele Verträge laufen auch aus dem Ausland weiter, solange du die Beiträge zahlst. Prüfe vor einer vorschnellen Kündigung, ob Beitragsfreistellung die bessere Wahl ist, um den Rückkaufsverlust zu vermeiden.
Auszahlung und Steuer im Wohnsitzland
Wo eine Auszahlung versteuert wird, hängt von deinem Steuerwohnsitz und Doppelbesteuerungsabkommen ab. Kläre das vor der Kündigung, am besten mit fachkundiger Beratung.
Schutzlücke vermeiden
Wenn du eine noch benötigte Absicherung kündigst, sichere zuerst den Ersatz. Hilfreich ist auch der Versicherungsvergleich für einen Gesamtüberblick.
Häufige Fragen zur Kündigung
Kann ich meine Lebensversicherung jederzeit kündigen?
Bei laufender Beitragszahlung ja: Nach § 168 VVG kannst du jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen, in der Regel also zum Ende des Versicherungsjahres oder ‑monats. Eine feste Mindestkündigungsfrist gibt es dafür nicht. Die Kündigung sollte schriftlich mit Vertragsnummer erfolgen.
Wie viel Geld bekomme ich bei der Kündigung?
Bei einer Kapitallebensversicherung erhältst du den Rückkaufswert nach § 169 VVG. In den ersten Jahren ist er oft deutlich niedriger als die eingezahlten Beiträge, weil Abschlusskosten verrechnet werden (Zillmerung, auf die ersten fünf Jahre verteilt). Eine Risikolebensversicherung hat keinen Rückkaufswert, weil sie kein Kapital ansammelt.
Gibt es bessere Alternativen zur Kündigung?
Oft ja. Du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen (§ 165 VVG) und die reduzierte Versicherungssumme behalten. Bei alten Policenmodell-Verträgen von 1994 bis 2007 mit fehlerhafter Belehrung kann ein Widerspruch mehr zurückbringen als der Rückkaufswert. Ein Verkauf am Zweitmarkt war früher eine Option, doch viele Ankäufer haben den Ankauf inzwischen eingestellt, prüfe daher die aktuelle Verfügbarkeit.
Sollte ich meine Risikolebensversicherung kündigen?
Nur, wenn du den Schutz wirklich nicht mehr brauchst. Eine Risikolebensversicherung zahlt nichts zurück, aber ein neuer Vertrag ist im höheren Alter oder bei veränderter Gesundheit oft teurer oder schwerer zu bekommen. Brauchst du den Hinterbliebenenschutz weiter, sichere zuerst den Ersatz, bevor du kündigst.
Muss ich die Auszahlung versteuern?
Das hängt vom Abschlussjahr ab. Verträge vor 2005 sind bei mindestens zwölf Jahren Laufzeit und fünf Jahren Beitragszahlung in der Regel steuerfrei. Bei Verträgen ab 2005 ist der Ertrag steuerpflichtig; nur der halbe Ertrag wird besteuert, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Auszahlung ab 60 Jahren (Verträge ab 2012: ab 62 Jahren) erfolgt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
Was ist das ewige Widerspruchsrecht?
Für Lebensversicherungen, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, kann eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung das Widerspruchsrecht offenhalten (BGH, 07.05.2014). Dann sind die Beiträge plus Nutzungen zu erstatten, was über den Rückkaufswert hinausgehen kann. Der Anspruch ist aber begrenzt und kann verjährt sein, deshalb sollte er individuell geprüft werden.
Nächste Schritte
Prüfe erst den Rückkaufswert und die Alternativen. Brauchst du weiter Schutz, sichere ihn günstig ab, bevor du den alten Vertrag beendest.
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