Private Krankenversicherungfür Studenten ab rund 70 EUR
Studententarife im Überblick, mit den richtigen Gesetzen, Fristen und Beiträgen für 2026. Vergleich ist kostenlos und unverbindlich.
Stand: 22. Mai 2026. Redaktion meinetarife24. Beiträge sind Beispielwerte aus öffentlichen Tarifrechnern und veraendern sich je nach Alter, Tarif und Selbstbeteiligung.
Das Wichtigste in Kürze
- PKV-Studententarife starten 2026 bei rund 70 EUR pro Monat, je nach Anbieter, Tarif und Selbstbeteiligung.
- Die studentische Pflichtversicherung der GKV kostet etwa 120 EUR pro Monat (Quelle: GKV-Spitzenverband 2026).
- BAfoeG-Empfaengerinnen und -Empfaenger erhalten 137 EUR (unter 30) bzw. 205 EUR (ab 30) Krankenversicherungszuschlag (Paragraph 13a BAföG).
- Der Wechsel in die PKV ist nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht möglich (Paragraph 8 Absatz 2 SGB V) und bindet dich für das ganze Studium.
- Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab dem 55. Lebensjahr faktisch ausgeschlossen (Paragraph 6 Absatz 3a SGB V).
Eine private Krankenversicherung für Studenten kostet 2026 in der Regel zwischen 70 und 110 EUR pro Monat. Der genaue Beitrag hängt vom Alter, vom gewählten Tarif und von der Selbstbeteiligung ab. Im Vergleich dazu zahlt die studentische gesetzliche Krankenversicherung rund 120 EUR pro Monat inklusive Pflegeversicherung. Wer in die PKV wechselt, muss das innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn entscheiden – danach gilt die Wahl für das gesamte Studium.
Was Studierende in der PKV erwartet
Nicht alles ist Standard. Die folgenden Punkte sind tarifabhaengig.
Studententarife bis 30 Jahre
Viele PKV-Anbieter führen spezielle Studententarife mit Einstiegsbeitraegen ab rund 70 EUR pro Monat. Die genaue Höhe hängt von Tarif, Selbstbeteiligung und Gesundheitsfragen ab.
Quelle: öffentliche Tarifrechner der Anbieter, Mai 2026
Kürzere Wartezeiten
Privatpatienten erhalten beim Facharzt in der Praxis oft schneller einen Termin. Wartezeiten sind aber nicht gesetzlich garantiert und variieren je nach Region.
Praxis-Erfahrung, je nach Anbieter
Auslandsschutz für das Semester
Studententarife enthalten oft Auslandsreise- oder Auslandskranken-Schutz für Auslandssemester, Praktika und private Reisen. Geltungsbereich und Dauer sind tarifabhaengig.
Geltung je nach Tarifbestimmungen
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Bekannte PKV-Anbieter mit Studententarif
Die folgenden Versicherer führen Studententarife im Programm. Die genannten Einstiegsbeiträge sind Beispielwerte und hängen von Alter, Tarifstufe und Selbstbeteiligung ab.
HUK-COBURG
Bekannter Anbieter mit Studententarif
Beispielwert je nach Tarif und Selbstbeteiligung
Allianz
Etablierter PKV-Anbieter, Studententarif verfügbar
Beispielwert je nach Tarif und Selbstbeteiligung
Debeka
Versicherungsverein mit grosser Studentenkundschaft
Beispielwert je nach Tarif und Selbstbeteiligung
PKV vs. studentische GKV im Vergleich
Was die Tarife unterscheidet und wo die studentische GKV im Vorteil ist
| Leistung | Gesetzliche KVdS | Private KV |
|---|---|---|
| Monatsbeitrag 2026 | ca. 120 EUR (inkl. Pflege) | ab ca. 70 EUR |
| Beitragsgrundlage | KVdS-Pauschalbeitrag | Alter, Tarif, Selbstbeteiligung |
| Wartezeit Facharzt | oft mehrere Wochen | meist wenige Tage |
| Zahnbehandlung | Regelversorgung | je nach Tarif bis 100 % |
| Einzelzimmer im Krankenhaus | nur gegen Aufpreis | je nach Tarif inklusive |
| Auslandsschutz | EU eingeschränkt | häufig weltweit |
| Familienversicherung | Ehepartner und Kinder kostenfrei möglich | jede Person eigener Vertrag |
| Rückkehr in die GKV | - | eingeschränkt, ab 55 Jahren faktisch ausgeschlossen (SGB V Paragraph 6 Abs. 3a) |
Quellen: GKV-Spitzenverband (2026), öffentliche Tarifrechner der Anbieter, gesetze-im-internet.de.
Was kostet die PKV für Studierende 2026?
Beispielwerte je Altersgruppe, abhängig von Tarif und Selbstbeteiligung
Bis 24 Jahre
Jung und gesund: niedrige Einstiegsbeiträge
25 bis 29 Jahre
Ende der Familienversicherung, Studententarif möglich
30 bis 34 Jahre
Studententarif endet meist, Wechsel in den regulären Tarif
Ab 35 Jahren
Tarif wird nach Alter und Gesundheit kalkuliert
BAföG und Krankenversicherung
Wer BAföG bezieht, bekommt zusätzlich zum Bedarfssatz einen pauschalen Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung. Geregelt ist das in Paragraph 13a BAföG. Seit dem Wintersemester 2024/25 gelten folgende Werte:
Unter 30 Jahre
137 EUR
pro Monat als Krankenversicherungszuschlag
Ab 30 Jahre
205 EUR
pro Monat (KVdS-Befreite oder PKV)
Quelle: BMBF, Paragraph 13a BAföG. Die Werte gelten in 2026 unverändert.
PKV für Studierende über 30
Die studentische Pflichtversicherung der GKV endet planmaessig mit dem 30. Lebensjahr (Paragraph 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V). Ausnahmen gibt es bei besonderen Gründen wie Zweitausbildung, Pflege von Angehörigen oder Krankheit. Nach dem 30. Geburtstag bist du in der GKV meist freiwillig versichert, was den Beitrag deutlich erhöht.
Ein Wechsel in die PKV ist auch jenseits der 30 möglich. Der Studententarif vieler Anbieter läuft jedoch aus – du landest im regulären PKV-Tarif. Aber: Eine Rückkehr in die GKV ist nach Paragraph 6 Absatz 3a SGB V ab 55 Jahren faktisch ausgeschlossen. Diese Entscheidung ist also langfristig.
Wichtig: Wer als Studentin oder Student in die PKV wechselt, kann nicht mehr nach Belieben in die gesetzliche Familienversicherung zurück. Diese Entscheidung bleibt für das gesamte Studium und kann das ganze Erwerbsleben beeinflussen.
Werkstudenten und der Arbeitgeberzuschuss
Werkstudentinnen und Werkstudenten arbeiten während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche. Wer in der PKV ist, hat Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung nach Paragraph 257 SGB V. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des allgemeinen GKV-Beitragssatzes (14,6 %), gedeckelt auf die Hälfte deines tatsächlichen PKV-Beitrags.
Wichtig für Werkstudenten: Trotz Arbeitsverhältnis bleibt der Studierendenstatus für die Krankenversicherung erhalten, solange die 20-Stunden-Grenze während der Vorlesungszeit eingehalten wird. In den Semesterferien darf auch mehr gearbeitet werden, ohne den Status zu gefährden.
Internationale Studierende: das musst du wissen
Internationale Studierende an einer staatlich anerkannten Hochschule sind nach Paragraph 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V grundsätzlich krankenversicherungspflichtig – sofern kein Anspruch aus einem zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen besteht. Wer aus einem EU-Land kommt und eine gültige EHIC nutzt, ist anders zu behandeln als Studierende aus Drittstaaten.
Drittstaatler erhalten meist erst nach Ankunft eine vorläufige private Krankenversicherung für die Anmeldung bei der Auslaenderbehoerde, können dann aber in die studentische GKV oder eine vollwertige PKV wechseln. Beachte: Die 3-Monatsfrist für die Befreiung von der GKV (Paragraph 8 Absatz 2 SGB V) beginnt mit dem Start der Versicherungspflicht.
Hinweis: Wir ersetzen keine Rechtsberatung. Bei komplizierten Fällen lohnt ein Gespräch mit dem International Office deiner Hochschule oder der Verbraucherzentrale.
Worauf Studierende in der PKV setzen
Die häufigsten Argumente, nuechtern betrachtet
Kürzere Wartezeiten
Facharzttermine kommen oft früher. Eine gesetzliche Garantie gibt es nicht – entscheidend bleibt die Praxis vor Ort.
Tarifabhaengige Mehrleistungen
Chefarzt, Einzelzimmer oder umfangreichere Zahnleistungen sind möglich – allerdings nur, wenn dein Tarif sie auch vorsieht.
Auslandsschutz
Praktika, Auslandssemester und Reisen sind je nach Tarif weltweit abgesichert. Geltungsdauer und Höchstgrenzen prüfen.
Häufige Fragen zur PKV für Studenten
Die wichtigsten Antworten zu Beiträgen, Fristen und Wechsel
1Wann lohnt sich die private Krankenversicherung für Studenten?
Die PKV kann sich lohnen, wenn du jung, gesund und langfristig im Studium bist. Vor allem nach dem 25. Geburtstag, wenn die Familienversicherung endet, ist der Studententarif oft günstiger als die studentische Pflichtversicherung der GKV. Wichtig: Die Entscheidung ist bindend für dein gesamtes Studium. Du kannst sie während des Studiums nicht ohne weiteres rückgängig machen.
2Wie hoch sind die Beiträge der studentischen GKV 2026 wirklich?
Die studentische Krankenversicherung (KVdS) kostet 2026 monatlich rund 120 EUR inklusive Pflegeversicherung. Quelle: GKV-Spitzenverband, Rechengrößen 2026. Der Beitrag ist bundeseinheitlich und unabhängig vom Studiengang. Mit dem BAfoeG-Zuschlag übernimmt das Foerderwerk einen Grossteil davon.
3Wieviel BAfoeG-Zuschlag für die Krankenversicherung gibt es 2026?
Nach Paragraph 13a BAföG erhalten Studierende unter 30 Jahren 137 EUR pro Monat als pauschalen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag. Ab 30 Jahren sind es 205 EUR pro Monat. Die Werte gelten seit dem Wintersemester 2024/25 und bleiben in 2026 in dieser Höhe gültig. Quelle: BMBF und das BAföG.
4Wie wechsele ich richtig von der GKV in die PKV?
Du musst dich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht von der GKV befreien lassen. Das regelt Paragraph 8 Absatz 2 SGB V. Schritt 1: PKV-Tarif vergleichen und auswählen. Schritt 2: Antrag mit Gesundheitsfragen stellen. Schritt 3: Befreiungsantrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Schritt 4: Bescheinigung an die Hochschule senden. Wichtig: Die Befreiung ist für das gesamte Studium bindend.
5Was passiert mit der PKV nach dem Studium?
Nach dem Studium hast du je nach Karriere unterschiedliche Optionen. Als Angestellter mit Bruttogehalt bis 77.400 EUR im Jahr (Stand 2026, BMAS Sozialversicherungsrechengroessen) bist du wieder gesetzlich pflichtversichert. Liegt dein Gehalt darüber, kannst du in der PKV bleiben und erhältst einen Arbeitgeberzuschuss nach Paragraph 257 SGB V. Als Selbstständige oder Beamtin bleibt die PKV der Standardweg.
6PKV für Studierende über 30: was muss ich beachten?
Die studentische Pflichtversicherung der GKV endet mit dem 30. Lebensjahr, ausser es liegen besondere Gründe vor (Paragraph 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V). Danach wirst du in der GKV freiwillig versichert, oft mit höherem Beitrag. Ein Wechsel in die PKV ist über 30 weiterhin möglich und manchmal sogar günstiger. Beachte: Eine Rückkehr in die GKV ist ab 55 Jahren faktisch ausgeschlossen (Paragraph 6 Absatz 3a SGB V).
7Ich bin internationaler Studierender. Kann ich in die PKV?
Ja, internationale Studierende können in die PKV, wenn sie an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind und kein Sachleistungsanspruch aus einem Sozialversicherungsabkommen besteht. Das gilt sowohl für EU-Studierende ohne EHIC-Anspruch als auch für Drittstaatler. Der Studententarif läuft bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (Paragraph 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V).
8Vorerkrankungen: kann ich trotzdem in die PKV?
Bei der PKV gibt es eine Gesundheitsprüfung. Du musst Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angeben, sonst kann der Versicherer später Leistungen kürzen (Paragraph 19 VVG). Bei jungen, gesunden Studierenden ist die Aufnahme meist unkompliziert. Bei chronischen Erkrankungen kann es Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse geben. Ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnt sich.
9Werkstudent: bekomme ich Arbeitgeberzuschuss in der PKV?
Als Werkstudent mit privater Krankenversicherung erhältst du einen Arbeitgeberzuschuss nach Paragraph 257 SGB V, sofern dein Beitrag oberhalb der Bagatellgrenze liegt. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des allgemeinen GKV-Beitragssatzes (14,6 %), maximal jedoch die Hälfte deines PKV-Beitrags. Sprich deinen Arbeitgeber rechtzeitig an.
10Wie sicher ist mein PKV-Vertrag bei einer Insolvenz?
Alle privaten Krankenversicherer in Deutschland stehen unter Aufsicht der BaFin (Paragraph 294 VAG). Bei Insolvenz greift die Medicator AG, der gesetzlich vorgesehene Sicherungsfonds für die substitutive Krankenversicherung (Paragraph 221 ff. VAG). Beiträge und Leistungen werden ohne Unterbrechung von einem Auffangversicherer fortgefuehrt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V (Versicherungspflicht für Studierende)
- Paragraph 8 Abs. 2 SGB V (Befreiung von der Versicherungspflicht)
- Paragraph 13a BAföG (Krankenversicherungszuschlag)
- BMAS Sozialversicherungsrechengroessen 2026
- Verbraucherzentrale: Wechsel von PKV in GKV
Stand der Daten und Rechtsgrundlagen: 22. Mai 2026 · Redaktion meinetarife24. Wir aktualisieren diese Seite regelmäßig. Die hier genannten Beiträge und gesetzlichen Bezuege ersetzen keine individuelle Beratung. Bei Fragen zur konkreten Tarifwahl wende dich an die Verbraucherzentrale oder einen unabhängigen Versicherungsmakler.
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