Beitragsfreistellung
Bei der Beitragsfreistellung wird ein Versicherungsvertrag ohne weitere Beitragszahlung fortgefuhrt, wobei die Leistungen entsprechend reduziert werden.
meinetarife24 Redaktion
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Ausfuhrliche Erklarung
Die Beitragsfreistellung ist eine Alternative zur Kundigung bei Lebens- oder Rentenversicherungen. Der Vertrag bleibt bestehen, aber die Leistungen werden auf den bisher angesparten Wert reduziert.
Anwendungsfalle: - Finanzielle Engpasse - Jobverlust - Prioritatenanderung - Alternative zur Kundigung mit Verlust
Auswirkungen: - Keine weiteren Beitragszahlungen notig - Versicherungsschutz bleibt (reduziert) bestehen - Oft gunstiger als Kundigung (weniger Verlust) - Reaktivierung manchmal moglich
Bei Lebensversicherung: - Todesfallschutz reduziert sich - Kapitalaufbau stoppt - Verwaltungskosten laufen weiter
Bei BU-Versicherung: - BU-Rente reduziert sich proportional - Wiederaufnahme oft mit Gesundheitsprufung
Praktisches Beispiel
Herr Schmidt kann seine Lebensversicherung (1.000 EUR/Jahr) nicht mehr zahlen. Statt zu kundigen (mit hohen Verlusten) stellt er beitragsfrei. Die Auszahlung sinkt von 100.000 EUR auf 45.000 EUR.
Rechtliche Grundlage
§165 VVG (Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung)