Effektivzins
Der Effektivzins gibt die tatsachlichen jahrlichen Gesamtkosten eines Kredits in Prozent an, inklusive aller Nebenkosten und Gebuhren.
meinetarife24 Redaktion
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Ausfuhrliche Erklarung
Der Effektivzins (auch: effektiver Jahreszins) ist eine gesetzlich definierte Kennzahl, die Verbrauchern den Vergleich verschiedener Kreditangebote ermoglicht. Anders als der Sollzins (Nominalzins) berucksichtigt der Effektivzins alle zusatzlichen Kosten, die bei einem Kredit anfallen.
Der Effektivzins enthalt: - Den Sollzins (Nominalzins) - Bearbeitungsgebuhren (sofern zulassig) - Auszahlungskurs (bei Abzugen vom Kreditbetrag) - Tilgungsverrechnung und -zeitpunkt - Zinsverrechnungsmethode
Nicht im Effektivzins enthalten sind: - Kontoführungsgebuhren - Bereitstellungszinsen - Restschuldversicherung (ausser verpflichtend) - Schatzkosten bei Immobilienfinanzierungen - Vorfálligkeitsentschadigungen
Der Effektivzins muss seit 2010 nach der EU-Verbraucherkreditrichtlinie einheitlich berechnet werden, was den europaweiten Vergleich ermoglicht.
Berechnungsformel
Effektivzins = ((Gesamtkosten des Kredits / Nettodarlehensbetrag) / Laufzeit in Jahren) × 100Praktisches Beispiel
Ein Kredit uber 10.000 EUR mit 5% Sollzins und 200 EUR Bearbeitungsgebuhr hat einen hoheren Effektivzins als 5%, da die Gebuhr eingerechnet wird. Bei 3 Jahren Laufzeit ergibt sich ein Effektivzins von etwa 5,6%.
Rechtliche Grundlage
§6 Preisangabenverordnung (PAngV), EU-Richtlinie 2008/48/EG