Skip to main content
meinetarife24.de
Finanzen

Effektivzins

Der Effektivzins gibt die tatsachlichen jahrlichen Gesamtkosten eines Kredits in Prozent an, inklusive aller Nebenkosten und Gebuhren.

meinetarife24 Redaktion

Unser unabhängiges Redaktionsteam prüft alle Informationen sorgfältig und aktualisiert die Inhalte regelmäßig.

Zuletzt aktualisiert:

Ausfuhrliche Erklarung

Der Effektivzins (auch: effektiver Jahreszins) ist eine gesetzlich definierte Kennzahl, die Verbrauchern den Vergleich verschiedener Kreditangebote ermoglicht. Anders als der Sollzins (Nominalzins) berucksichtigt der Effektivzins alle zusatzlichen Kosten, die bei einem Kredit anfallen.

Der Effektivzins enthalt: - Den Sollzins (Nominalzins) - Bearbeitungsgebuhren (sofern zulassig) - Auszahlungskurs (bei Abzugen vom Kreditbetrag) - Tilgungsverrechnung und -zeitpunkt - Zinsverrechnungsmethode

Nicht im Effektivzins enthalten sind: - Kontoführungsgebuhren - Bereitstellungszinsen - Restschuldversicherung (ausser verpflichtend) - Schatzkosten bei Immobilienfinanzierungen - Vorfálligkeitsentschadigungen

Der Effektivzins muss seit 2010 nach der EU-Verbraucherkreditrichtlinie einheitlich berechnet werden, was den europaweiten Vergleich ermoglicht.

Berechnungsformel

Effektivzins = ((Gesamtkosten des Kredits / Nettodarlehensbetrag) / Laufzeit in Jahren) × 100

Praktisches Beispiel

Ein Kredit uber 10.000 EUR mit 5% Sollzins und 200 EUR Bearbeitungsgebuhr hat einen hoheren Effektivzins als 5%, da die Gebuhr eingerechnet wird. Bei 3 Jahren Laufzeit ergibt sich ein Effektivzins von etwa 5,6%.

Rechtliche Grundlage

§6 Preisangabenverordnung (PAngV), EU-Richtlinie 2008/48/EG

Diese Seite in anderen Sprachen