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Finanzen

Tilgungsrate

Die Tilgungsrate ist der prozentuale Anteil der Kreditschuld, der jahrlich zuruckgezahlt wird - ohne die Zinsen.

Kurz erklärt

  • Die Tilgungsrate ist der prozentuale Anteil der Kreditschuld, der jahrlich zuruckgezahlt wird - ohne die Zinsen.
  • Tilgungsrate gehört zur Kategorie Finanzen und ist ein Begriff, den du auf meinetarife24.de Schritt für Schritt erklärt findest.
  • Bei einem Kredit von 200.000 EUR und 2 % Tilgung werden im ersten Jahr 4.000 EUR getilgt. Bei einem Sollzins von 3 % betragt die Annuitat im ersten Jahr 10.000 EUR (6.000 EUR Zinsen + 4.000 EUR Tilgung).

meinetarife24 Redaktion

Unser unabhängiges Redaktionsteam prüft alle Informationen sorgfältig und aktualisiert die Inhalte regelmäßig.

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Ausfuhrliche Erklarung

Die Tilgungsrate bestimmt, wie schnell ein Kredit abbezahlt wird. Sie ist ein zentraler Parameter bei der Kreditplanung und beeinflusst sowohl die monatliche Belastung als auch die Gesamtkosten des Kredits.

Wichtige Aspekte der Tilgungsrate: - Hohere Tilgung = kurzere Laufzeit = weniger Zinskosten - Niedrigere Tilgung = langere Laufzeit = hohere Gesamtkosten - Bei Annuitatendarlehen steigt der Tilgungsanteil automatisch

Typische Tilgungsraten: - Baufinanzierung: 1% - 3% anfangliche Tilgung - Ratenkredit: Variable, oft 5% - 20% - Autokredit: Meist vollstandige Tilgung in 3-6 Jahren

Tilgungsersatzprodukte: Statt regularer Tilgung kann auch ein Tilgungsersatzprodukt (z.B. Lebensversicherung, Bausparvertrag) angespart werden. Diese Variante birgt jedoch zusatzliche Risiken.

Berechnungsformel

Jahrliche Tilgung (EUR) = Kreditbetrag × Tilgungsrate (%)

Praktisches Beispiel

Bei einem Kredit von 200.000 EUR und 2 % Tilgung werden im ersten Jahr 4.000 EUR getilgt. Bei einem Sollzins von 3 % betragt die Annuitat im ersten Jahr 10.000 EUR (6.000 EUR Zinsen + 4.000 EUR Tilgung).

Rechtliche Grundlage

§ 500 Abs. 2 BGB raumt Verbrauchern das Recht ein, ein Verbraucherdarlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zuruckzuzahlen und damit faktisch die Tilgung zu erhohen. § 489 BGB regelt zusatzlich das ordentliche Kundigungsrecht des Darlehensnehmers (z.B. nach 10 Jahren bei Festzins).

Quellen & Methodik

Diese Definition prüft die meinetarife24 Redaktion gegen verbindliche Primärquellen und verbraucherorientierte Fachportale. Wir nennen die einschlägige Rechtsgrundlage, verlinken weiterführende Begriffe und aktualisieren den Eintrag regelmäßig. Wir verkaufen selbst keine Kredite oder Tarife. Diese Erklärung dient ausschließlich der Information.

  • • Rechtsgrundlage: § 500 Abs. 2 BGB raumt Verbrauchern das Recht ein, ein Verbraucherdarlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zuruckzuzahlen und damit faktisch die Tilgung zu erhohen. § 489 BGB regelt zusatzlich das ordentliche Kundigungsrecht des Darlehensnehmers (z.B. nach 10 Jahren bei Festzins).
  • Preisangabenverordnung (PAngV) bei Gesetze im Internet
  • Finanztip und die Deutsche Bundesbank als unabhängige Referenzen zu Zinsen und Verbraucherkrediten.

Mehr Tiefe zum Thema Finanzierung: Effektiver Jahreszins verstehen und Kredit-Vergleich.

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