Effektivzins
Der Effektivzins gibt die tatsachlichen jahrlichen Gesamtkosten eines Kredits in Prozent an, inklusive aller Nebenkosten und Gebuhren.
Kurz erklärt
- •Der Effektivzins gibt die tatsachlichen jahrlichen Gesamtkosten eines Kredits in Prozent an, inklusive aller Nebenkosten und Gebuhren.
- •Effektivzins gehört zur Kategorie Finanzen und ist ein Begriff, den du auf meinetarife24.de Schritt für Schritt erklärt findest.
- •Ein Kredit uber 10.000 EUR mit 5 % Sollzins und 200 EUR Bearbeitungsgebuhr hat einen hoheren Effektivzins als 5 %, weil die Gebuhr eingerechnet wird. Der Effektivzins ist deshalb nie niedriger als der Sollzins.
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Ausfuhrliche Erklarung
Der Effektivzins (auch: effektiver Jahreszins) ist eine gesetzlich definierte Kennzahl, die Verbrauchern den Vergleich verschiedener Kreditangebote ermoglicht. Anders als der Sollzins (Nominalzins) berucksichtigt der Effektivzins alle zusatzlichen Kosten, die bei einem Kredit anfallen.
Der Effektivzins enthalt: - Den Sollzins (Nominalzins) - Bearbeitungsgebuhren (sofern zulassig) - Auszahlungskurs (bei Abzugen vom Kreditbetrag) - Tilgungsverrechnung und -zeitpunkt - Zinsverrechnungsmethode
Nicht im Effektivzins enthalten sind: - Kontoführungsgebuhren - Bereitstellungszinsen - Restschuldversicherung (ausser verpflichtend) - Schatzkosten bei Immobilienfinanzierungen - Vorfálligkeitsentschadigungen
Der Effektivzins muss seit 2010 nach der EU-Verbraucherkreditrichtlinie einheitlich berechnet werden, was den europaweiten Vergleich ermoglicht.
Berechnungsformel
Effektivzins = der interne Zinsfuss, bei dem die Auszahlung gleich der Summe aller abgezinsten Rueckzahlungen ist (Barwertformel der Anlage zu § 16 PAngV). Das lässt sich nur schrittweise loesen, nicht mit einer einfachen Division - in der Praxis übernimmt das ein Kreditrechner.Praktisches Beispiel
Ein Kredit uber 10.000 EUR mit 5 % Sollzins und 200 EUR Bearbeitungsgebuhr hat einen hoheren Effektivzins als 5 %, weil die Gebuhr eingerechnet wird. Der Effektivzins ist deshalb nie niedriger als der Sollzins.
Rechtliche Grundlage
§ 16 Preisangabenverordnung (PAngV) in der Fassung von 2022, Berechnung nach der Anlage zu § 16 PAngV; europaweit vereinheitlicht durch die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG.
Verwandte Begriffe
Quellen & Methodik
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- • Rechtsgrundlage: § 16 Preisangabenverordnung (PAngV) in der Fassung von 2022, Berechnung nach der Anlage zu § 16 PAngV; europaweit vereinheitlicht durch die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG.
- • Preisangabenverordnung (PAngV) bei Gesetze im Internet
- • Finanztip und die Deutsche Bundesbank als unabhängige Referenzen zu Zinsen und Verbraucherkrediten.
Mehr Tiefe zum Thema Finanzierung: Effektiver Jahreszins verstehen und Kredit-Vergleich.