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Finanzen

Effektivzins

Der Effektivzins gibt die tatsachlichen jahrlichen Gesamtkosten eines Kredits in Prozent an, inklusive aller Nebenkosten und Gebuhren.

Kurz erklärt

  • Der Effektivzins gibt die tatsachlichen jahrlichen Gesamtkosten eines Kredits in Prozent an, inklusive aller Nebenkosten und Gebuhren.
  • Effektivzins gehört zur Kategorie Finanzen und ist ein Begriff, den du auf meinetarife24.de Schritt für Schritt erklärt findest.
  • Ein Kredit uber 10.000 EUR mit 5 % Sollzins und 200 EUR Bearbeitungsgebuhr hat einen hoheren Effektivzins als 5 %, weil die Gebuhr eingerechnet wird. Der Effektivzins ist deshalb nie niedriger als der Sollzins.

meinetarife24 Redaktion

Unser unabhängiges Redaktionsteam prüft alle Informationen sorgfältig und aktualisiert die Inhalte regelmäßig.

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Ausfuhrliche Erklarung

Der Effektivzins (auch: effektiver Jahreszins) ist eine gesetzlich definierte Kennzahl, die Verbrauchern den Vergleich verschiedener Kreditangebote ermoglicht. Anders als der Sollzins (Nominalzins) berucksichtigt der Effektivzins alle zusatzlichen Kosten, die bei einem Kredit anfallen.

Der Effektivzins enthalt: - Den Sollzins (Nominalzins) - Bearbeitungsgebuhren (sofern zulassig) - Auszahlungskurs (bei Abzugen vom Kreditbetrag) - Tilgungsverrechnung und -zeitpunkt - Zinsverrechnungsmethode

Nicht im Effektivzins enthalten sind: - Kontoführungsgebuhren - Bereitstellungszinsen - Restschuldversicherung (ausser verpflichtend) - Schatzkosten bei Immobilienfinanzierungen - Vorfálligkeitsentschadigungen

Der Effektivzins muss seit 2010 nach der EU-Verbraucherkreditrichtlinie einheitlich berechnet werden, was den europaweiten Vergleich ermoglicht.

Berechnungsformel

Effektivzins = der interne Zinsfuss, bei dem die Auszahlung gleich der Summe aller abgezinsten Rueckzahlungen ist (Barwertformel der Anlage zu § 16 PAngV). Das lässt sich nur schrittweise loesen, nicht mit einer einfachen Division - in der Praxis übernimmt das ein Kreditrechner.

Praktisches Beispiel

Ein Kredit uber 10.000 EUR mit 5 % Sollzins und 200 EUR Bearbeitungsgebuhr hat einen hoheren Effektivzins als 5 %, weil die Gebuhr eingerechnet wird. Der Effektivzins ist deshalb nie niedriger als der Sollzins.

Rechtliche Grundlage

§ 16 Preisangabenverordnung (PAngV) in der Fassung von 2022, Berechnung nach der Anlage zu § 16 PAngV; europaweit vereinheitlicht durch die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG.

Quellen & Methodik

Diese Definition prüft die meinetarife24 Redaktion gegen verbindliche Primärquellen und verbraucherorientierte Fachportale. Wir nennen die einschlägige Rechtsgrundlage, verlinken weiterführende Begriffe und aktualisieren den Eintrag regelmäßig. Wir verkaufen selbst keine Kredite oder Tarife. Diese Erklärung dient ausschließlich der Information.

Mehr Tiefe zum Thema Finanzierung: Effektiver Jahreszins verstehen und Kredit-Vergleich.

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