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meinetarife24.de
Stand: 29. Mai 2026Redaktion meinetarife24

Stromanbieter wechseln 2026: Anleitung, Fristen und Sparpotenzial

Stromanbieter wechseln dauert online rund fünf Minuten. Die technische Umstellung ist seit dem 6. Juni 2025 europaweit in 24 Stunden vorgeschrieben (§ 20a EnWG, Umsetzung der EU-Binnenmarktrichtlinie 2019/944). Wer aus der Grundversorgung in einen Sondervertrag wechselt, spart laut BDEW-Strompreisanalyse Januar 2026 im Schnitt rund 152 Euro pro Jahr; bei höheren Verbräuchen mehr. Wichtig: Die schnelle Marktkommunikation ersetzt keine Kündigungsfrist. Vertragslaufzeit und Kündigung gelten weiter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Online-Antrag rund 5 Minuten. Technische Umstellung seit 06.06.2025: max. 24 Stunden (§ 20a EnWG).
  • BDEW Januar 2026: Grundversorgung im Schnitt 37,28 ct/kWh, Festpreis-Neuverträge 32,93 ct/kWh.
  • Sparpotenzial Musterhaushalt (3.500 kWh/Jahr): rund 152 Euro/Jahr; bei 5.000 kWh entsprechend mehr.
  • Kündigungsfristen: Sondervertrag (ab 01.03.2022) max. 1 Monat, Grundversorgung 2 Wochen zum Monatsende.
  • Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung: 14 Tage ab Mitteilung (§ 41 EnWG, StromGVV).
  • Versorgungssicherheit durch Grundversorgungspflicht (§ 36 EnWG) auch bei Wechsel oder Insolvenz garantiert.
Stromanbieter wechseln 2026, Anleitung, Fristen und Sparpotenzial

Warum sich der Wechsel 2026 lohnt

Strom ist 2026 etwas günstiger als im Vorjahr. Der BDEW beziffert den Durchschnittspreis für Haushalte mit 37,2 ct/kWh (Stand Januar 2026; Musterhaushalt mit 3.500 kWh/Jahr); 2025 waren es 39,3 ct/kWh. Der Rückgang kommt vor allem aus niedrigeren Netzentgelten (rund 9,3 ct/kWh, minus 1,6 ct gegenüber 2025) und einem Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten.

Den Preisunterschied trägst du als Verbraucher direkt. Wer in der Grundversorgung bleibt, zahlt im Schnitt 37,28 ct/kWh. Wer in einen Festpreis-Neuvertrag wechselt, kommt im Schnitt auf 32,93 ct/kWh. Bei 3.500 kWh Verbrauch macht das rund 152 Euro Differenz im Jahr. Bei 5.000 kWh sind es etwa 218 Euro. Diese Werte schwanken regional. In Netzgebieten mit hohen Entgelten (z. B. Teile Ostdeutschlands) liegen Grundversorgungstarife auch über 40 ct/kWh.

Praktischer Effekt: Wer drei Jahre nicht gewechselt hat, ist statistisch in der Grundversorgung. Ein einziger Wechsel rechnet sich oft schon im ersten Monat.

Stromanbieter wechseln in 5 Schritten

So läuft der Wechsel ab. Die Reihenfolge ist überall gleich, egal ob du über ein Vergleichsportal oder direkt beim neuen Anbieter abschließt.

Schritt 1: Zählerstand und Verbrauch klären

Aus der letzten Jahresrechnung brauchst du:

  • Den Jahresverbrauch in kWh (steht auf der Rechnung).
  • Die Postleitzahl (für regionale Tarifsuche).
  • Die Zählernummer (für die Wechselmeldung) und idealerweise die Marktlokations-ID (MaLo-ID, 11-stellig).

Wer noch keinen vollen Abrechnungszeitraum hatte, schätzt anhand der Haushaltsgröße: 1 Person rund 1.500 kWh, 2 Personen 2.500 kWh, 4 Personen 4.000 bis 4.500 kWh. Genauer wird es mit dem Verbrauchsrechner der Stiftung Warentest.

Schritt 2: Tarife vergleichen

Im Vergleichsrechner gibst du Postleitzahl und Verbrauch ein. Filterhinweise:

  • Vertragslaufzeit auf 12 Monate stellen (24 Monate erst, wenn du den Anbieter wirklich kennst).
  • Preisgarantie über mindestens 12 Monate auswählen, möglichst „eingeschränkte Preisgarantie" oder besser.
  • Bonus-Tarife getrennt vergleichen. Der Einmalbonus wirkt im Jahr 1 stark, läuft danach aus. Im Jahr 2 zahlst du den vollen Arbeitspreis.
  • Filter „Ökostrom" nur bei Bedarf, aktiviert ändert es die Auswahl deutlich.

Schritt 3: Vertrag abschließen

Du gibst Name, Adresse, Bankdaten, Wechselgrund und, wenn vorhanden, Zählernummer und MaLo-ID ein. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten Versorger. Du musst nichts selbst kündigen, außer du wechselst innerhalb der Grundversorgung oder hast einen Vertrag mit Sonderbedingungen (z. B. Mindestlaufzeit länger als 12 Monate).

Wichtig: Den Vertrag in Ruhe lesen, bevor du bestätigst. Versteckte Klauseln stehen meist im Preisblatt unten („Boni werden auf Stromverbrauch X angerechnet" o. Ä.). Wer per Telefon abschließt, hat 14 Tage Widerrufsrecht (§ 312g BGB), die Frist beginnt mit der Textbestätigung.

Schritt 4: Übergang abwarten

Der neue Anbieter teilt dir per Brief oder E-Mail mit, wann die Belieferung startet. Der technische Umstellungsprozess ist seit Juni 2025 europaweit auf 24 Stunden begrenzt (§ 20a EnWG). Im echten Leben heißt das: Vertragsbeginn richtet sich weiter nach der Kündigungsfrist des Altvertrags, also je nach Vertragsart sofort, in zwei Wochen, in einem Monat oder erst mit dem nächsten regulären Vertragsende.

Während des Wechsels läuft der Strom weiter. Die Grundversorgungspflicht nach § 36 EnWG sorgt dafür, dass dein örtlicher Grundversorger einspringt, falls technisch etwas schiefläuft. Du wirst nie ohne Strom dastehen.

Schritt 5: Zählerstand melden

Am Stichtag der Umstellung liest du den Zählerstand ab und meldest ihn an den neuen Anbieter. Foto vom Zähler mit sichtbarer Zählernummer machen und aufheben. Damit hast du einen Beleg, falls es später Streit über den Abrechnungszeitpunkt gibt. Der alte Anbieter schickt innerhalb von sechs Wochen die Schlussrechnung, basierend auf diesem Zählerstand.

Die 24-Stunden-Umstellung seit 6. Juni 2025

Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Lieferantenwechsel für Strom in Deutschland innerhalb von 24 Stunden möglich sein, an Werktagen. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2019/944 (Strombinnenmarkt), umgesetzt durch § 20a EnWG und die Festlegung der Bundesnetzagentur. Vorher dauerte die Marktkommunikation acht Werktage.

Worum es konkret geht: Die 24 Stunden sind die maximale Zeitspanne zwischen Wechselanmeldung beim Netzbetreiber und der Umstellung im Bilanzkreis-System. Was sich nicht verkürzt: Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Widerrufsfristen. Wer einen Zweijahresvertrag hat und 14 Monate Restlaufzeit, wechselt nicht früher.

Im Gasbereich kommt die 24-Stunden-Regel voraussichtlich Oktober 2026, das ist Strom-only-Tempo, kein gesamtes Energie-Tempo.

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Kündigungsfristen und Vertragsarten im Überblick

Die Kündigungsfrist hängt von Vertragsart und Abschlussdatum ab. Drei Konstellationen kommen am häufigsten vor.

Grundversorgung

Wer keinen aktiven Wechsel gemacht hat, ist beim örtlichen Grundversorger, dem Stromanbieter mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet (§ 36 EnWG). Die Grundversorgung ist im Schnitt teurer als ein Sondervertrag.

Kündigungsfrist nach § 20 StromGVV: 2 Wochen zum Monatsende, jederzeit ohne Grund.

Sondervertrag, abgeschlossen ab 1. März 2022

Für Verträge ab diesem Datum gilt die Reform aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge. Nach Ende der Mindestlaufzeit:

  • Maximale Verlängerung: keine automatische über mehrere Monate.
  • Maximale Kündigungsfrist: 1 Monat, jederzeit möglich (§ 41 Abs. 4 EnWG, BGB § 309 Nr. 9).
  • Stillschweigende Verlängerung über das ursprüngliche Vertragsende hinaus ist nur noch zulässig, wenn der Vertrag jederzeit mit Monatsfrist kündbar ist.

Sondervertrag, abgeschlossen vor 1. März 2022

Hier gelten oft 3 Monate Kündigungsfrist und 12 Monate automatische Verlängerung. Wer einen solchen Altvertrag hat, sollte zwei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit eine Erinnerung setzen. Wer die Frist verpasst, hängt unter Umständen 12 weitere Monate fest.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Erhöht der Anbieter den Preis, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Frist: 14 Tage ab Mitteilung der Preisänderung (§ 41 Abs. 5 EnWG, StromGVV § 5 Abs. 3). Das Recht gilt auch, wenn der Vertrag eine Preisgarantie hatte und der Anbieter ausnahmsweise Komponenten weitergibt (Steuern, gesetzliche Umlagen).

Stromanbieter wechseln trotz laufendem Vertrag

Innerhalb der Mindestlaufzeit ist ein regulärer Wechsel nicht möglich. Drei Wege, es trotzdem zu tun:

  • Sonderkündigungsrecht nutzen. Bei jeder Preiserhöhung 14 Tage Reaktionszeit.
  • Umzug. Bei einem Wohnortwechsel ist das Sonderkündigungsrecht in vielen Verträgen explizit geregelt; meist mit einer Frist von 6 Wochen zum Umzugstermin.
  • Vertragsende abwarten und vorbereiten. Acht Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit kannst du einen neuen Vertrag suchen und auf das Datum nach Ablauf der Frist abschließen. Der neue Anbieter steigt dann nahtlos ein.

Hinweis: Vertragsauflösung durch Umzug funktioniert nur, wenn die alte Adresse aufgegeben wird. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht.

Bonus-Tarif oder Festpreis ohne Bonus, was lohnt sich?

Bonus-Tarife sehen im Vergleichsrechner sehr günstig aus. Der Trick: Der Bonus wird einmalig nach 12 Monaten Vertragstreue ausgezahlt oder gutgeschrieben. Im zweiten Jahr fehlt er, und der Tarif ist dann oft deutlich teurer.

Beispielrechnung (Musterhaushalt 3.500 kWh):

  • Bonus-Tarif mit 250 Euro Neukundenbonus, Arbeitspreis 36 ct/kWh: Jahr 1 effektive Kosten rund 1.010 Euro, Jahr 2 rund 1.260 Euro.
  • Festpreis-Tarif ohne Bonus, Arbeitspreis 32 ct/kWh: Jahr 1 und Jahr 2 jeweils rund 1.120 Euro.

Über zwei Jahre gerechnet ist der Festpreis-Tarif damit hier rund 130 Euro günstiger. Wer aber tatsächlich jedes Jahr wechselt, kassiert die Neukundenboni mit. Das ist die Bonus-Hopping-Strategie. Sie funktioniert nur, wenn man jeden Termin einhält.

Finanztip empfiehlt für die meisten Haushalte den jährlichen Wechsel mit Bonus, wenn man die Kündigungsdisziplin hat. Wer das nicht will, nimmt einen Festpreis mit 12 Monaten Laufzeit ohne Bonus und vergleicht alle 12 bis 24 Monate neu.

Grundversorgung vs. Sondervertrag, was günstiger ist

Sondervertrag ist in den meisten Fällen günstiger. Die Ausnahmen sind selten, aber real:

  • Sehr kleine Haushalte (unter 1.000 kWh) finden manchmal regional keine bessere Alternative, weil viele Sonderverträge einen festen Grundpreis von 8 bis 15 Euro pro Monat haben, der bei wenig Verbrauch ins Gewicht fällt.
  • Wer einen sehr alten, längst abgeschlossenen Sondervertrag aus 2020 hat, kann teilweise noch unter aktuellen Marktpreisen liegen. Das ist 2026 selten geworden.

Faustregel: Wenn dein aktueller Arbeitspreis über 34 ct/kWh liegt und du keinen Sondertarif mit dauerhafter Preisgarantie hast, lohnt ein Vergleich.

Was passiert bei Insolvenz des Anbieters?

Geht der Stromanbieter insolvent, gilt die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Der örtliche Grundversorger übernimmt automatisch die Lieferung für maximal drei Monate. In dieser Zeit muss man weiter Strom zahlen, aber nicht ohne Strom auskommen.

Praktisch heißt das: Telefon klingelt, du wirst informiert. Du hast drei Monate Zeit, einen neuen Vertrag zu suchen. Innerhalb der Ersatzversorgung gibt es kein Sonderkündigungsrecht für den vorherigen Vertrag, der ist mit der Insolvenz erloschen. Boni und offene Forderungen werden über das Insolvenzverfahren abgewickelt.

Wer 2021 die Welle der Billiganbieter-Insolvenzen mitbekommen hat, kennt das Muster. Lehre: Bei Anbietern mit auffällig niedrigen Preisen Bonität prüfen. Die Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen führen Listen mit Anbieter-Bewertungen.

Schlichtungsstelle Energie, Hilfe bei Streit mit dem Anbieter

Bei Streitigkeiten, falsche Abrechnung, verzögerte Schlussrechnung, einbehaltene Boni, gibt es die Schlichtungsstelle Energie e. V. Sie wurde nach § 111b EnWG eingerichtet und ist für private Haushaltskunden kostenlos.

Ablauf:

  1. Beschwerde direkt beim Anbieter einreichen (schriftlich, mit Frist).
  2. Wenn nach vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort kommt: Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie stellen.
  3. Die Schlichtungsstelle prüft den Fall und schlägt eine Lösung vor.

Der Schlichtungsvorschlag ist für beide Seiten freiwillig. Anbieter halten sich in der Praxis meist daran, weil eine Ablehnung der BNetzA gemeldet wird.

Für Newcomer und Expats: erster Stromvertrag in Deutschland

Wer neu in Deutschland ist und gerade die Wohnung übernommen hat, läuft normalerweise automatisch in die Grundversorgung. Der Vormieter hat seinen Vertrag gekündigt, der örtliche Grundversorger übernimmt, ohne dass du etwas tun musst. Genau hier verlierst du am meisten Geld.

Schnellstart-Plan:

  • Ablesedatum im Übergabeprotokoll notieren. Das ist dein Startzählerstand.
  • Innerhalb der ersten 6 Wochen den Grundversorger schriftlich informieren („Stromlieferung ab Datum X durch [Name]") und gleichzeitig einen neuen Sondervertrag abschließen.
  • Den Wechsel nicht aufschieben. Jede Woche in der Grundversorgung kostet im Schnitt 3 Euro mehr als ein Sondervertrag.

Sprachhilfe für Behörden- und Vertragsunterlagen: Stromzähler heißt auf englisch electricity meter, auf türkisch elektrik sayacı. „Zählernummer" ist die Geräteseriennummer, „MaLo-ID" identifiziert deinen Anschluss eindeutig im Marktsystem. Beide Nummern stehen auf der ersten Jahresrechnung oder direkt am Zählerkasten.

Detailliertere Erklärungen findest du in unseren mehrsprachigen Ratgebern Why switch energy provider, save money und Enerji sağlayıcısı değiştirmek, tasarruf rehberi.

Was kostet Strom 2026, Preiszusammensetzung

Komponentect/kWhAnteil
Beschaffung und Vertrieb15,4rund 41 %
Netzentgelte9,3rund 25 %
Steuern, Abgaben, Umlagen12,6rund 34 %
Gesamt (Haushalt, Mittel)37,2100 %

Quelle: BDEW-Strompreisanalyse Januar 2026, Musterhaushalt 3.500 kWh/Jahr.

Steuern und Abgaben enthalten Stromsteuer, Konzessionsabgabe, KWKG- und Offshore-Netzumlage sowie 19 Prozent Mehrwertsteuer. Was 2026 weggefallen ist: die EEG-Umlage (seit 1. Juli 2022 auf null gesetzt, Finanzierung über Bundeshaushalt). Was schwankt: die Beschaffungskosten an der Strombörse (EEX). Das ist der Grund, warum Festpreis-Tarife oft günstiger sind als variable.

Häufige Fragen zum Stromanbieterwechsel

Bereit für den Wechsel?

Wenn dein aktueller Arbeitspreis über 34 ct/kWh liegt oder du in der Grundversorgung bist, lohnt sich der Vergleich heute. Ein Vertragswechsel kostet nichts, dauert online wenige Minuten, und die Belieferung bleibt durchgehend sicher.

Hinweis: meinetarife24.de arbeitet mit CHECK24 als Vergleichspartner zusammen. Wir erhalten eine Provision, wenn du über den Vergleich einen Vertrag abschließt. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Die Reihenfolge der angezeigten Tarife richtet sich nach den Kriterien, die du im Vergleichsrechner einstellst.

Quellen