Skip to main content
meinetarife24.de
Ratgeber für Neuankömmlinge in Deutschland

Gesetzliche Unfallversicherung 2026:Schutz, Leistungen und Grenzen, kompakt erklärt

Wer ist gesetzlich versichert? Was zahlt die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit oder auf dem Weg zur Arbeit? Hier findest Du die Antworten mit Paragraphen aus dem SGB VII und ohne Marketing-Schaum.

Stand: 6. Juni 2026Redaktion meinetarife24Lesezeit ca. 8 Minuten

Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland: Berufsgenossenschaft, Arbeitsunfall und Verletztengeld

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) schützt Dich bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Rechtsgrundlage: SGB VII.
  • Der Beitrag wird komplett vom Arbeitgeber gezahlt (§ 150 SGB VII). Für Dich als Arbeitnehmer:in: 0 Euro.
  • Verletztengeld liegt bei 80 Prozent vom Brutto (max. Netto) und läuft längstens bis zur 78. Woche. Bei dauerhaft ≥ 20 Prozent MdE über die 26. Woche hinaus folgt die Verletztenrente.
  • Freizeit, Sport, Haushalt und Urlaub sind nicht abgedeckt. Wer dort Schutz möchte, braucht eine private Unfallversicherung.

Tipp für Neuankömmlinge

Wenn Du in Deutschland angestellt bist, bist Du seit dem ersten Arbeitstag automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung. Du musst nichts anmelden und nichts unterschreiben. Bei einem Arbeitsunfall gehst Du nicht zum Hausarzt, sondern zu einem Durchgangsarzt (D-Arzt). Liste auf dguv.de.

If you are employed in Germany, you are covered by the statutory accident insurance from day one, no signup, no payment. After a work accident, go to a Durchgangsarzt (D-Arzt), not your GP.

Zahlen: DGUV-Statistik 2024 (für 2024 gemeldete Fälle)

712.257

meldepflichtige Arbeitsunfälle (-3,8 %)

168.648

Wegeunfälle auf dem Arbeitsweg (-6,0 %)

0 €

Beitrag für Arbeitnehmer:innen (§ 150 SGB VII)

BG

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Wichtige deutsche Begriffe (Key German Terms)

Wenn Du die deutsche Sozialversicherung nicht gewohnt bist, sind das die Wörter, denen Du in Bescheiden, Arztbriefen und auf BG-Formularen begegnest.

Arbeitsunfall
Work accident
Wegeunfall
Commuting accident
Berufskrankheit
Occupational disease
Verletztengeld
Injury benefit (80% gross)
Verletztenrente
Injury pension (MdE ≥ 20%)
MdE
Reduction in earning capacity
Berufsgenossenschaft
Trade cooperative insurer (BG)
Unfallkasse
Accident fund (public sector)

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist einer von fünf Zweigen der deutschen Sozialversicherung, neben Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie kümmert sich um zwei Aufgaben (§ 1 SGB VII): Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten und, wenn doch etwas passiert, die Folgen für die Versicherten und ihre Familien auffangen.

Die Träger

  • Berufsgenossenschaften (BG) betreuen die gewerbliche Wirtschaft. Welche BG für Dich zuständig ist, hängt von der Branche Deines Arbeitgebers ab. BG BAU für die Baubranche, BGN für Nahrungsmittel und Gastgewerbe, BGW für Gesundheit und Wohlfahrtspflege.
  • Unfallkassen sind für den öffentlichen Dienst, Schüler:innen, Studierende und Kita-Kinder zuständig. Sie sind landesweit organisiert.
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft (SVLFG) übernimmt den landwirtschaftlichen Bereich.

Wer zahlt was

  • Arbeitgeber tragen den vollen Beitrag. Anders als bei Kranken- oder Rentenversicherung wird nichts vom Bruttolohn abgezogen (§ 150 SGB VII).
  • Höhe nach Branche und Lohnsumme. Risikoreiche Branchen wie Baugewerbe zahlen einen höheren Beitragssatz als Bürotätigkeiten.
  • Bonus-Malus-System. Wer in der Unfallverhütung gut arbeitet, kann Nachlässe bekommen. Wer viele Unfälle meldet, zahlt mehr.

Wer ist gesetzlich unfallversichert?

Welche Personen das Gesetz erfasst, steht in § 2 SGB VII. Die Liste ist länger, als viele denken. Wer in Deutschland arbeitet, lernt oder studiert, ist fast immer dabei.

Versicherte Personengruppen (§ 2 SGB VII)

  • Arbeitnehmer:innen

    Voll- und Teilzeit, Minijob, Midijob, Werkverträge sind auch dabei.

  • Auszubildende und Praktikant:innen

    Schulische und betriebliche Ausbildung, Pflichtpraktikum während des Studiums.

  • Schüler:innen, Studierende, Kita-Kinder

    Vom Kindergarten über die Schule bis zur Hochschule, auf dem Weg dorthin und zurück.

  • Au-pairs und Werkstudent:innen

    Über die Gastfamilie bzw. die Hochschulanbindung gesetzlich versichert.

  • Ehrenamtliche, Helfer:innen, Lebensretter:innen

    Freiwillige Feuerwehr, Sanitätsdienst, Rettung in Not-Lagen. Auch ohne Vertrag.

  • Pflegende Angehörige

    Bei Pflegegrad 2 oder höher und mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche.

Nicht automatisch versichert

  • Selbstständige und Freelancer

    Freiwilliger Beitritt zur BG ist möglich, aber selten genutzt.

  • Hausfrauen und Hausmänner

    Kein gesetzlicher Schutz im eigenen Haushalt.

  • Rentner:innen ohne Nebenjob

    Wer noch arbeitet, ist im Job versichert. Reine Rente reicht nicht.

  • Geschäftsführer mit Sperrminorität

    Wenn Du dein eigener Arbeitgeber bist, prüft die BG den Einzelfall.

Diese Gruppen sollten eine private Unfallversicherung prüfen, weil sonst ein dauerhafter Schaden nicht aufgefangen wird.

Was ist versichert: Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit

Geschützt sind drei klar definierte Fälle. Was außerhalb davon passiert, fällt nicht unter die GUV.

Arbeitsunfall

§ 8 Abs. 1 SGB VII

Ein Unfall, der bei der versicherten Tätigkeit passiert. Beispiele: Sturz vom Gerüst, Verbrühung in der Großküche, Wegerutschen im Lager. Seit 2021 zählt das auch im Homeoffice (§ 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII), solange die Tätigkeit beruflich war.

Wegeunfall

§ 8 Abs. 2 SGB VII

Auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause. Auch der Umweg zur Kita ist erfasst, wenn das Kind dort betreut wird. Ein Stopp beim Supermarkt unterbricht den Schutz, bis Du wieder auf der üblichen Strecke bist.

Berufskrankheit

§ 9 SGB VII + BKV

Erkrankungen, die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind. Klassiker: Lärmschwerhörigkeit, Hauterkrankungen durch Chemie, Asbestose. Die BG prüft den ursächlichen Zusammenhang.

Was nicht geschützt ist

Sport in der Freizeit, Haushalt, Urlaub, private Tätigkeiten in der Pause (Essen, Einkaufen, Telefonate). Wer dort Schutz braucht, kommt um eine private Unfallversicherung nicht herum.

Leistungen im Detail: Was die BG übernimmt

Die GUV zahlt sechs große Leistungsarten. Jede mit eigenem Anspruchsgrund und eigenen Voraussetzungen.

Heilbehandlung

§ 27 SGB VII

Die BG zahlt alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Vom Durchgangsarzt über die Klinik bis zu Medikamenten und Hilfsmitteln. Keine Praxisgebühr, keine Rezeptzuzahlung.

Verletztengeld (längstens 78 Wochen)

§§ 45–47 SGB VII

80 Prozent vom Bruttogehalt, gedeckelt auf das Nettoarbeitsentgelt. Es läuft, bis Du wieder arbeiten kannst oder eine Reha-Leistung beginnt, längstens bis zur 78. Woche. Die ersten sechs Wochen zahlt Dein Arbeitgeber die normale Lohnfortzahlung, danach übernimmt die BG.

Rehabilitation

§§ 26, 33 SGB VII

Medizinische Reha, Umschulung, Arbeitsplatzanpassung, technische Hilfen. Die BG verfolgt den Grundsatz „Reha vor Rente": Bevor sie dauerhaft Rente zahlt, prüft sie alle Wege zurück ins Erwerbsleben.

Verletztenrente (ab Woche 27)

§ 56 SGB VII

Bleibt Deine Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert, hast Du Anspruch auf eine Verletztenrente. Höhe richtet sich nach dem Jahresarbeitsverdienst und dem MdE-Grad.

Hinterbliebenenleistungen

§§ 63–71 SGB VII

Stirbt jemand an den Folgen eines Arbeitsunfalls: Sterbegeld, Witwen- oder Witwerrente, Waisenrente. Unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Elternrente.

Teilhabe am Arbeitsleben

§§ 35–38 SGB VII

Umschulung, Fortbildung, Mobilitätshilfen, Eingliederungshilfen. Wenn der alte Beruf nicht mehr geht, ist die BG für den Wiedereinstieg zuständig.

Besonderheiten für Studierende, Au-pairs und Werkstudent:innen

Drei Lebenslagen, die in den meisten Ratgebern untergehen, weil sie für Deutsche selbstverständlich sind, für Neuankömmlinge aber nicht. Wichtig zu wissen: Der Schutz hängt an Deiner Beschäftigung oder Einschreibung, nicht an Deiner Staatsangehörigkeit oder Deinem Aufenthaltstitel. Er gilt ab dem ersten Tag, egal aus welchem Land Du kommst.

Studierende und Au-pairs

Im Studium über die Unfallkasse des Bundeslandes. Au-pairs sind über die Gastfamilie bei der zuständigen BG versichert. Wenn Du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist und auf dem Weg zur Vorlesung fällst, ist das ein Wegeunfall.

Werkstudent:innen und Minijobber

Solange das Beschäftigungsverhältnis besteht, ist die Tätigkeit voll abgesichert. Auch wer nur 8 Stunden in der Woche jobbt, bekommt Verletztengeld und Reha, falls etwas passiert.

Im Ausland verletzt? DGUV-Auslandsschutz

Bei einer Dienstreise oder Entsendung zahlt die deutsche BG auch im Ausland. Privatreisen werden nicht abgedeckt. Die Auslandsabteilung der BG („DGUV International") koordiniert mit lokalen Trägern.

So meldest Du einen Arbeitsunfall richtig

Drei Schritte, die viele Beschäftigte erst dann lernen, wenn sie sie brauchen. Die Reihenfolge entscheidet, ob die BG später ohne Diskussion zahlt.

  1. Schritt 1

    Arbeitgeber informieren: am gleichen Tag

    Auch wenn die Verletzung klein wirkt: Melde sie sofort. Ein paar Tage später erinnert sich niemand mehr genau, was passiert ist, und die BG kann den Zusammenhang anzweifeln.

  2. Schritt 2

    Zum Durchgangsarzt (D-Arzt), nicht zum Hausarzt

    Bei Arbeitsunfällen ist der D-Arzt erste Anlaufstelle. Er dokumentiert für die BG und stellt die Weichen für Behandlung und Reha. Die D-Arzt-Suche steht auf dguv.de.

  3. Schritt 3

    Unfallanzeige durch den Arbeitgeber

    Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit oder bei Tod muss der Arbeitgeber die Unfallanzeige innerhalb von drei Tagen an die zuständige BG schicken (§ 193 SGB VII). Du bekommst eine Kopie und solltest sie aufbewahren.

Lücke schließen: Private Unfallversicherung

Wenn Du auch in der Freizeit, im Sport oder im Urlaub abgesichert sein möchtest, ergänzt eine private Unfallversicherung das, was die GUV nicht bietet. Vergleichen ist kostenlos und unverbindlich. Wir bekommen eine Provision, wenn Du über uns abschließt. Der Preis ändert sich dadurch nicht.

Unfall-Rechner wird geladen...

Einen Moment bitte

Häufige Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung

Antworten mit Bezug auf das SGB VII, geprüft mit Stand Juni 2026.

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung kurz erklärt?

Die GUV ist Teil der deutschen Sozialversicherung und schützt Arbeitnehmer, Auszubildende, Studierende und einige andere Gruppen bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber gezahlt. Rechtsgrundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Was zählt als Wegeunfall?

Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 8 Abs. 2 SGB VII). Direkter Weg heißt: kein privater Umweg. Das Bringen der Kinder zur Kita ist mitversichert, wenn die Kita auf dem üblichen Arbeitsweg liegt. Ein Abstecher zum Supermarkt unterbricht den Schutz für diesen Abschnitt.

Bin ich in der Mittagspause versichert?

Der Weg zur Kantine, zum Bäcker oder zum Restaurant ist versichert. Das Essen selbst nicht. Stürzt Du in der Kantine, ist das kein Arbeitsunfall, weil Essen als „eigenwirtschaftliche Tätigkeit" gilt. Auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz greift der Schutz wieder.

Wie ist Homeoffice versichert?

Seit 2021 ist Homeoffice in der gesetzlichen Unfallversicherung der Tätigkeit im Betrieb gleichgestellt (§ 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII). Der Gang zur Toilette oder zur Kaffeemaschine ist versichert. Privates wie Kochen oder Wäsche aufhängen bleibt unversichert.

Wie melde ich einen Arbeitsunfall?

Sage Deinem Arbeitgeber sofort Bescheid, suche einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf, nicht den Hausarzt. Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit meldet der Arbeitgeber den Unfall innerhalb von drei Tagen bei der BG (§ 193 SGB VII).

Was bekomme ich, wenn ich nach einem Unfall länger ausfalle?

In den ersten sechs Wochen läuft die Lohnfortzahlung. Danach übernimmt die BG das Verletztengeld: 80 Prozent vom Brutto, gedeckelt auf das Nettoeinkommen, längstens bis zur 78. Woche (§§ 45–47 SGB VII). Reicht das nicht zur Rückkehr in den Beruf, prüft die BG Reha und ab Woche 27 eine Verletztenrente, sofern die Erwerbsfähigkeit dauerhaft um mindestens 20 Prozent gemindert ist (§ 56 SGB VII).

Bin ich als Student oder Au-pair geschützt?

Studierende sind während des Studienbetriebs an der Hochschule, im Praktikum mit Hochschulanbindung und auf dem Weg dorthin gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII). Au-pairs gelten als Beschäftigte der Gastfamilie und sind über die zuständige Unfallkasse oder BG versichert. Beides ist beitragsfrei.

Brauche ich zusätzlich eine private Unfallversicherung?

Die GUV schützt nur bei Arbeit, Wegen zur Arbeit und Berufskrankheiten. Freizeit, Sport, Haushalt und Urlaub bleiben offen. Für Familien mit Kindern, sportlich Aktive und Selbstständige ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, weil sie 24 Stunden weltweit zahlt und bei bleibenden Schäden auch Kapital leistet.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch): Rechtsgrundlage der gesetzlichen Unfallversicherung
  • § 47 SGB VII: Höhe des Verletztengeldes (80 Prozent, gedeckelt auf das Netto)
  • § 56 SGB VII: Voraussetzungen der Verletztenrente (MdE ab 20 Prozent über die 26. Woche hinaus)
  • DGUV-Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2024"
  • BMAS: Gesetzliche Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch VII)

Dieser Beitrag erläutert das deutsche Recht und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei einem konkreten Fall wendest Du Dich am besten an die zuständige Berufsgenossenschaft oder eine Beratungsstelle.

Privater Schutz für den Rest des Lebens

Vergleiche Tarife in zwei Minuten. Kostenlos, unverbindlich und ohne dass sich Dein Preis durch unsere Provision ändert.