Unterversicherungsverzicht in der Wohngebäudeversicherung
Der Unterversicherungsverzicht ist eine Klausel in deiner Wohngebäudeversicherung. Mit ihr verzichtet der Versicherer im Schadensfall auf die anteilige Kürzung nach § 75 VVG. Du bekommst den Schaden also bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt, auch wenn diese etwas zu niedrig angesetzt war – vorausgesetzt, du hast die Summe nach einem anerkannten Verfahren ermittelt. Ein Freibrief für jede Auszahlung ist die Klausel aber nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Unterversicherungsverzicht ist eine vertragliche Klausel, kein eigenes Gesetz. Er verzichtet auf die anteilige Kürzung bei Unterversicherung (§ 75 VVG).
- Er ersetzt keine fehlende Deckung: Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und eine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) bleiben bestehen.
- Voraussetzung ist eine korrekt ermittelte Versicherungssumme – meist über den Wert 1914 mal den gleitenden Neuwertfaktor.
- Weil die Baupreise laut Statistischem Bundesamt seit 2020 stark gestiegen sind (kumuliert rund 44 Prozent), rutschen viele Summen unbemerkt in die Unterversicherung. Der Verzicht puffert das ab.
- Wertsteigernde Umbauten musst du melden (Gefahrerhöhung, § 23 VVG) – sonst kann der Verzicht für diesen Teil entfallen.
Du willst zuerst die Grundlagen zur Gebäudeabsicherung? Die findest du im Ratgeber zur Wohngebäudeversicherung.
So wirkt der Verzicht im Schadensfall
Ohne Verzicht greift bei einer zu niedrigen Versicherungssumme die anteilige Kürzung nach § 75 VVG: Der Versicherer zahlt nur den Anteil, der dem Verhältnis von Summe zu Gebäudewert entspricht. Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich. Beide Häuser sind 400.000 Euro wert, aber nur 300.000 Euro versichert. Der Schaden beträgt 40.000 Euro.
Ohne Verzicht
- Gebäudewert: 400.000 Euro
- Versicherungssumme: 300.000 Euro
- Unterversicherung: 25 Prozent
- Auszahlung: 30.000 Euro
- Eigenanteil: 10.000 Euro
Mit Verzicht
- Gebäudewert: 400.000 Euro
- Versicherungssumme: 300.000 Euro
- Unterversicherung: bleibt unberücksichtigt
- Auszahlung: 40.000 Euro
- Eigenanteil: 0 Euro
Vereinfachte Beispielrechnung nach § 75 VVG. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und die jeweiligen Tarifbedingungen können das Ergebnis im Einzelfall verändern.
Wert 1914 und gleitender Neuwert: so entsteht deine Versicherungssumme
Der Unterversicherungsverzicht steht und fällt mit der richtigen Versicherungssumme. Damit die nicht jedes Jahr von Hand geschätzt werden muss, rechnen Versicherer über den Wert 1914. Das klingt sperrig, ist aber in drei Schritten erklärt.
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Der Wert 1914 als Basis
Das ist der fiktive Bauwert deines Hauses in Goldmark des Jahres 1914 – dem letzten Jahr mit stabilen Vorkriegspreisen. Diesen festen Bezugspunkt nutzen Versicherer, weil er sich nicht ständig ändert.
- 2
Hochrechnung mit dem gleitenden Neuwertfaktor
Den Wert 1914 multipliziert der Versicherer mit dem gleitenden Neuwertfaktor. Heraus kommt deine heutige Versicherungssumme. Den Faktor gibt der Gesamtverband der Versicherer (GDV) jedes Jahr neu heraus: zu 80 Prozent auf Basis des Baupreisindex für Wohngebäude, zu 20 Prozent auf Basis des Tariflohnindex im Baugewerbe. Beide Werte stammen vom Statistischen Bundesamt.
- 3
Automatische Anpassung Jahr für Jahr
Steigen die Baupreise, steigt der Faktor – und deine Versicherungssumme wächst automatisch mit. So bleibt der Schutz aktuell, ohne dass du jährlich neu rechnen musst.
Versicherungssumme heute = Wert 1914 × gleitender Neuwertfaktor
Warum das gerade jetzt wichtig ist: Die Baupreise für Wohngebäude sind laut Statistischem Bundesamt seit 2020 stark gestiegen, in der Spitze um knapp 17 Prozent in einem einzigen Jahr und kumuliert um rund 44 Prozent. Wer seine Summe vor Jahren festgelegt und nie angepasst hat, ist heute oft unterversichert. Wie sich die Preise auf den Beitrag auswirken, liest du im Ratgeber zu den Kosten der Wohngebäudeversicherung.
Drei Voraussetzungen, damit der Verzicht greift
Der Unterversicherungsverzicht ist keine Garantie. Er funktioniert nur, wenn diese drei Punkte erfüllt sind.
1. Anerkannte Wertermittlung
Die Versicherungssumme muss nach einem anerkannten Verfahren entstehen – meist über den Wert 1914 oder das Wohnflächenmodell. Dafür gibt dir der Versicherer ein Formular oder einen Online-Rechner.
2. Korrekte Angaben im Antrag
Wohnfläche, Bauart, Baujahr und Ausstattung müssen vollständig und richtig sein. Falsche Angaben schon bei Vertragsschluss fallen unter die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG) und können den Verzicht später angreifbar machen.
3. Wertsteigerungen melden
Baust du an, baust das Dach aus oder modernisierst hochwertig, steigt der Gebäudewert. Das ist eine Gefahrerhöhung nach § 23 VVG und muss gemeldet werden. Sonst kann der Verzicht für den nicht gemeldeten Teil entfallen.
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Wann der Verzicht trotzdem nicht greift
Auch mit dieser Klausel zahlt deine Versicherung nicht in jedem Fall den vollen Schaden. Diese vier Situationen solltest du kennen.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden ist der Versicherer leistungsfrei. Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung anteilig kürzen, passend zur Schwere des Verschuldens (§ 81 VVG). Eine automatische Komplettabsage ist das nicht.
Falsche Angaben bei Vertragsschluss
War die Versicherungssumme wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Falschangaben zu niedrig, lassen die Versicherungsbedingungen (etwa A 14.2.2 der VGB 2022) den Unterversicherungsverzicht entfallen.
Nicht gemeldete Wertsteigerungen
Hast du einen Anbau oder eine hochwertige Modernisierung nicht gemeldet, kann der Verzicht für diesen Gebäudeteil wegfallen (Gefahrerhöhung, § 23 VVG).
Selbstbeteiligung und Ausschlüsse
Der Verzicht hebt nur die Unterversicherung auf. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt, und nicht versicherte Gefahren – etwa Elementarschäden ohne Zusatzbaustein – sind weiter ausgeschlossen.
Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch sind kein Standard. Dafür brauchst du einen separaten Elementarschutz. Tipp: Bei Sprachhürden erklärt dir auch die Verbraucherzentrale die Bedingungen in einfachen Worten.
Wichtige Begriffe rund um den Unterversicherungsverzicht
Wenn du neu in Deutschland bist oder die Versicherungssprache ungewohnt findest: Diese Begriffe begegnen dir im Tarif und im Antrag. Wir erklären sie kurz auf Deutsch, Englisch und Türkisch.
Häufige Fragen zum Unterversicherungsverzicht
Was ist der Unterversicherungsverzicht in einfachen Worten?
Der Unterversicherungsverzicht ist eine Klausel in deinem Wohngebäudeversicherungs-Vertrag. Mit ihr verzichtet der Versicherer im Schadensfall auf die anteilige Kürzung nach § 75 VVG. Du bekommst den Schaden also bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt, auch wenn diese etwas zu niedrig angesetzt war. Voraussetzung ist, dass du die Summe nach einem anerkannten Verfahren ermittelt hast. Ein Freibrief für jede Auszahlung ist die Klausel nicht: Selbstbeteiligung und Ausschlüsse bleiben.
Brauche ich als Hauseigentümer einen Unterversicherungsverzicht?
Für die meisten Eigentümer ist er sinnvoll. Die Baupreise sind in Deutschland laut Statistischem Bundesamt seit 2020 stark gestiegen, kumuliert um rund 44 Prozent. Dadurch rutscht eine einmal festgelegte Versicherungssumme schnell in die Unterversicherung, ohne dass du es merkst. Der Verzicht puffert dieses Risiko ab. Ob er sich in deinem Tarif lohnt, siehst du am besten im Vergleich oder in einer Beratung, etwa bei der Verbraucherzentrale.
Was ist der Wert 1914 und wie entsteht meine Versicherungssumme?
Der Wert 1914 ist der fiktive Bauwert deines Hauses in Goldmark des Jahres 1914 – dem letzten Jahr mit stabilen Vorkriegspreisen. Deine aktuelle Versicherungssumme ergibt sich aus diesem Wert multipliziert mit dem gleitenden Neuwertfaktor. Steigen die Baupreise, steigt der Faktor und damit die Summe automatisch mit. So bleibt der Schutz auf dem aktuellen Stand, ohne dass du jedes Jahr neu rechnen musst.
Wie wird der gleitende Neuwertfaktor berechnet?
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) gibt den gleitenden Neuwertfaktor jedes Jahr als Empfehlung heraus. Er setzt sich zu 80 Prozent aus dem Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 Prozent aus dem Tariflohnindex des Baugewerbes zusammen. Beide Werte stammen vom Statistischen Bundesamt. So fließen sowohl Material- als auch Lohnkosten in deine Versicherungssumme ein.
Was muss ich nach einem Umbau oder einer Sanierung melden?
Wertsteigernde Veränderungen wie ein Anbau, ein Dachausbau oder eine hochwertige Modernisierung musst du deinem Versicherer mitteilen. Rechtlich ist das eine Gefahrerhöhung nach § 23 VVG (zusammen mit §§ 24 bis 27 VVG), ergänzt durch die Obliegenheiten in deinen Versicherungsbedingungen (VGB). Meldest du eine solche Wertsteigerung nicht, kann der Unterversicherungsverzicht für den nicht gemeldeten Teil entfallen.
Worin unterscheidet sich der Verzicht in der Wohngebäude- und der Hausratversicherung?
Beide folgen dem gleichen Grundprinzip nach § 75 VVG, nur die Bezugsgröße ist anders. In der Wohngebäudeversicherung geht es um den Gebäudewert, meist über den Wert 1914 berechnet. In der Hausratversicherung geht es um den Wert deines beweglichen Inventars, oft pauschal über die Wohnfläche ermittelt (zum Beispiel ein fester Betrag pro Quadratmeter). § 75 VVG gilt für beide Sparten.
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