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Für Ausländer, Blue-Card-Inhaber, EU-Bürger und Neuankömmlinge in Deutschland

Altersvorsorge für Ausländer in Deutschland: Der ehrliche Leitfaden 2026

Für dich gelten dieselben Rentenregeln wie für jeden Deutschen. Dieselben Optionen. Dieselben Formulare. Dieselben Steuervorteile. Und dieselben Fallstricke. Hier steht, was funktioniert, was eingeschränkt ist und was du tun kannst, wenn du keine Riester-Berechtigung hast.

Stand: 28. Mai 2026Redaktion meinetarife2412 Minuten Lesezeit
18,6%
DRV-Beitragssatz 2026
+4,24%
Rentenerhöhung 01.07.2026
29.344€
Rürup-Cap 2026 (single)
2027
Riester-Reform-Stichtag

Ja, auch Ausländer bekommen eine deutsche Rente. Wer in Deutschland als Arbeitnehmer arbeitet, zahlt 18,6% des Bruttogehalts (hälftig mit dem Arbeitgeber) in die Deutsche Rentenversicherung und baut von Tag eins Rentenansprüche auf. Die schwierigeren Fragen betreffen die privaten Schichten: Riester funktioniert nur bei Pflichtversicherung (Angestellte ja, Selbstständige meistens nein); Rürup ist die praktische Wahl für Freiberufler; und eine Beitragserstattung ist nur für Nicht-EU-Bürger ohne Abkommen möglich, frühestens nach 24 Monaten.

Das Wichtigste in Kürze

  • ·Du zahlst in die gleiche gesetzliche Rente wie Deutsche. 18,6% in 2026, hälftig mit dem Arbeitgeber. Der Rentenwert stieg am 1. Juli 2026 um 4,24% (40,79€ → 42,52€ pro Entgeltpunkt).
  • ·Riester ist nicht für jeden Ausländer. § 10a EStG fordert Pflichtversicherung. Selbstständige, EU-Entsandte und viele PKV-Versicherte fallen raus.
  • ·Rürup ist die praktische Option für selbstständige Ausländer. 2026 Cap 29.344€ (single) / 58.688€ (joint), als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG).
  • ·Du beziehst deine deutsche Rente auch im Ausland. EU-Verordnung 883/2004 plus bilaterale Abkommen mit der Türkei, USA, Indien, Brasilien und mehr koordinieren die Zusammenrechnung.
  • ·Beitragserstattung möglich, aber eng begrenzt. § 210 SGB VI: nur Nicht-EU-Bürger ohne Abkommen, erst nach 24 Monaten, nur der Arbeitnehmeranteil.

Für wen ist dieser Leitfaden?

Du bist nach Deutschland gekommen – wegen eines Jobs, zum Studieren oder wegen der Familie. Vielleicht bleibst du fünf Jahre, vielleicht für immer. Jeden Monat verschwindet ein Stück deines Bruttogehalts in die Rentenversicherung. Deine Frage ist: Ist dieses Geld verloren, oder bekomme ich es später irgendwie zurück? Und sollte ich noch extra durch Riester, Rürup oder eine private Police aufstocken?

Kurze Antwort: Das Geld ist nicht verloren. Die komplizierte Antwort: Es kommt darauf an. Ein paar der staatlichen Zuschüsse sind an deinen Aufenthaltsstatus und deine Erwerbstätigkeit gebunden. Genau das ist der Punkt, den die meisten englischsprachigen Ratgeber falsch erklären.

Bist du berechtigt? Die Drei-Säulen-Matrix

Deutschland nutzt ein Drei-Säulen-Modell. Deine Berechtigung ist in jeder Säule anders.

Säule I: Gesetzlich (DRV)

Die Pflicht-Basis

Gesetzliche Rentenversicherung. Beitragssatz 2026: 18,6% Brutto, hälftig mit dem Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist drin – egal welche Staatsangehörigkeit.

Ein Entgeltpunkt = 42,52€ Monatsrente

Säule II: Betrieblich (bAV)

Die am meisten unterschätzte

Betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Du hast einen gesetzlichen Anspruch (§ 1a BetrAVG). Ansprüche bleiben dir, wenn du Deutschland verlässt. Seit 2022 muss der Arbeitgeber mindestens 15% draufgeben.

Steuerfrei bis 4% BBG

Säule III: Privat

Rürup, Riester, klassisch

Rürup ist die praktische Wahl für selbstständige Ausländer (29.344€ Cap 2026). Riester ist auf Pflichtversicherte beschränkt. Klassische Privatrenten sind für jeden mit deutschem Steuersitz offen.

Garantiezins 1,00% nach § 2 DeckRV
Deine SituationDRVbAVRiesterRürupKlassisch
Angestellte mit SozialversicherungspflichtJa (automatisch)Ja (wenn Arbeitgeber anbietet)JaJaJa
Selbstständige / Freiberufler (Standard)Nein (freiwillig möglich)NeinNein (außer Pflicht. auf Antrag)JaJa
Pflicht-Selbstständige (Künstler, Hebammen, bestimmte Handwerker)JaNeinJaJaJa
PKV-Versicherte über PflichtversicherungsgrenzeJa, wenn angestelltJaOft Nein (Pflicht-Status prüfen)JaJa
EU-Entsandte (A1-Bescheinigung)Nein (im Heimatsystem)EingeschränktNeinJa (Steuersitz-Regel)Ja

Säule I: Die gesetzliche Rente (DRV)

Wenn du als Angestellte oder Angestellter in Deutschland arbeitest, ist das die Grundlage. Etwa 18,6% deines Bruttogehalts fließen 2026 in das gesetzliche System. Du zahlst die Hälfte, dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte. Die Obergrenze (Beitragsbemessungsgrenze) liegt 2026 im Westen bei 8.050€/Monat, im Osten gleich seit 2025. Verdienst du mehr, erhöht das deine spätere Rente nicht.

Was kommt heraus?

Du verdienst Entgeltpunkte. Ein Jahr Durchschnittsverdienst = ein Punkt. Jeder Punkt ist 2026 monatlich 42,52€ Rente wert (Stand ab 1. Juli 2026, nach der +4,24% Erhöhung von 40,79€). Zehn Jahre Durchschnittsverdienst bauen also grob 425€ Monatsrente auf. Das ist bescheiden – die gesetzliche Rente ist als Basis gedacht, nicht als Ersatzeinkommen.

Zwei praktische Schritte für Neuankömmlinge

  • Kontenklärung. In deinen ersten fünf Jahren forderst du die DRV auf, deine Akte zu prüfen. Auslandszeiten (Schule, Uni, Militär, türkische oder indische Arbeitsjahre) brauchen Nachweise und werden nicht automatisch angerechnet. Das DRV-Formular heißt V100; einmal eingereicht, deine Akte ist lebenslang geklärt.
  • Versicherungsverlauf. Jedes Jahr schickt dir die DRV eine Renteninformation. Lies sie. Die berechnete Rente ist in heutiger Kaufkraft und setzt voraus, du verdienst weiter so. Sieht die Zahl zu niedrig aus, ist das das Signal, Säule II oder III aufzubauen.

Säule II: Betriebliche Altersvorsorge (bAV), die meistunterschätzte Option

Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dir eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, wenn du danach fragst (§ 1a BetrAVG). Du kannst einen Teil deines Bruttogehalts in Rentenbeiträge umwandeln; dieser Teil ist frei von Einkommensteuer und (bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze) auch von Sozialabgaben. Seit 2022 muss der Arbeitgeber mindestens 15% draufzahlen, um die eingesparten Sozialabgaben auszugleichen.

Für dich als Ausländer zwei Dinge, die zählen:

  1. Du behältst deine bAV, wenn du Deutschland verlässt. Erworbene Ansprüche bleiben dir. Einige Formen (Direktversicherung) lassen sich vom Ausland aus leicht fortführen; andere sind an den deutschen Arbeitgeber gebunden.
  2. In der Rente wird voll besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Die komplette Rente ist im Ruhestand steuerpflichtig, nicht nur die Gewinne. Lebst du in der Türkei, den USA oder einem anderen Abkommensland, entscheidet das bilaterale Steuerabkommen über das Besteuerungsrecht. Deutschland behält in der Regel das Recht zur bAV-Besteuerung.

Bietet dein Arbeitgeber eine vernünftige Pensionskasse oder Direktversicherung mit einem ordentlichen Zuschuss? Dann ist das normalerweise die erste private Schicht zum Aufbau, vor Riester, vor Rürup.

Säule III: Private Altersvorsorge, drei Pfade

Hier wohnt die "Riester oder Rürup?"-Frage. Die Antwort hängt vor allem davon ab, ob du in der deutschen Sozialversicherung angestellt bist.

A. Rürup (Basisrente): die Wahl für selbstständige Ausländer

Rürup ist die praktische Antwort für Freiberufler, Selbstständige und Gutverdiener, die nicht in der DRV sind. 2026 kannst du bis zu 29.344€ (single) oder 58.688€ (zusammen veranlagt) einzahlen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG). Der volle Betrag ist seit 2023 als Sonderausgaben absetzbar.

Eine Anmerkung zu den Zahlen: Die 29.344€ sind der Rürup-spezifische Cap. Es gibt außerdem den größeren aggregierten Altersvorsorgehöchstbetrag von 30.826€ (single) / 61.652€ (joint). Dieser Aggregat-Cap enthält deine DRV-Beiträge und andere anerkannte Altersvorsorgeleistungen. Wer schon in der DRV ist, hat praktisch weniger Rürup-Spielraum. Rechne mit einem Steuerberater nach.

Was du gibst: Liquidität. Rürup zahlt nur als lebenslange Monatsrente aus, nicht als Einmalbetrag. Vererbbar nur an Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder. Verträge ab 2012 frühestens ab 62 zahlend. Was du bekommst: Pfändungsschutz in der Ansparphase nach § 851c ZPO.

Vor Riester-Abschluss lesen

B. Riester: nur bei Pflichtversicherung

Hier ist der Punkt, den die meisten englischsprachigen Seiten falsch machen. § 10a EStG verlangt, dass du in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist (Pflichtversicherte). Das heißt:

  • Angestellte mit normalem Sozialversicherungs-Job: berechtigt.
  • Beamte: über separate Klausel berechtigt.
  • Selbstständige mit freiwilliger DRV-Beitragszahlung: nur bei Pflichtversicherung auf Antrag.
  • Selbstständige ohne DRV: nicht berechtigt.
  • EU-Entsandte (A1): nicht berechtigt.
  • PKV-Versicherte außerhalb der DRV: nicht berechtigt.
  • Ehepartner einer berechtigten Person: abgeleitete Zulageberechtigung mit kleinem Mindesteigenbeitrag.

Eine Übergangsregelung: Warst du Pflichtmitglied in einem vergleichbaren ausländischen Pflichtsystem vor dem 1. Januar 2010, kannst du Riester-Berechtigung für einen Vertrag unter diesem damaligen Status behalten.

Bist du berechtigt, rechnet sich die Förderung gut. Grundzulage 175€/Jahr, Kinderzulage 300€/Jahr je Kind ab Geburtsjahr 2008 (185€ für ältere Kinder), einmaliger Berufseinsteigerbonus 200€ bei Beginn vor 25, Sonderausgaben-Abzug bis 2.100€/Jahr (§ 10a EStG). Dein Mindesteigenbeitrag beträgt 4% des Vorjahres-Brutto abzüglich Zulagen, mit Sockelbeitrag 60€ (§ 86 EStG).

Die Reform 2027 – lies das vor dem Abschluss:

Der Bundesrat hat das Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4088) am 8. Mai 2026 verabschiedet. Drei Änderungen: (1) der letzte neue Riester-Vertrag kann bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden; (2) das neue Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 mit erweiterten Anlagemöglichkeiten und ohne volle Prämiengarantie; (3) vor 2027 abgeschlossene Verträge laufen unter den ursprünglichen Bedingungen weiter (Bestandsschutz).

Anbieter mit offenem Riester-Neugeschäft 2026: Allianz, Stuttgarter, HanseMerkur und Debeka (Stand Mai 2026). DWS-Riester schloss zum 1. Juli 2024. DEKA schloss BonusRente 2017 und ZukunftsPlan 2022. ERGO Klassik 2016. CosmosDirekt 2017.

C. Klassische private Rentenversicherung

Die ungeförderte private Rente. Keine staatliche Förderung, kein Sonderausgaben-Abzug. Einfache Struktur: du sparst, du bekommst eine lebenslange Annuität oder eine Einmalauszahlung bei Renteneintritt. Der Höchstrechnungszins (Garantiezins) nach § 2 DeckRV beträgt 2026 1,00% (DAV-Empfehlung, BaFin bestätigt). Der Satz gilt nur für den Sparanteil der Prämie, nicht die Bruttoprämie – die Differenz sind Effektivkosten, typischerweise 1,5% bis 2,5% pro Jahr je Tarif.

Steuerbehandlung in der Rente: Ertragsanteil. Mit 67 sind nur 17% der Monatsrente steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1 S. 3 EStG); mit 65 sind es 18%, mit 70 sind es 15%. Einmalauszahlungen sind steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und ab 62 ausgezahlt wird – für gutverdienende Ausländer oft das attraktivste Merkmal.

Wegzug vor der Rente: Erstattung oder warten?

Drei Szenarien.

Szenario 1: EU/EWR/Schweiz

Keine Erstattung. EU-Verordnung 883/2004 koordiniert die Renten im EU-Raum. Deine deutschen Versicherungszeiten bleiben; im Rentenalter beantragst du eine deutsche Rente separat. Jedes Land zahlt seinen Anteil. Du behältst auch die Zusammenrechnung der Wartezeiten: 8 Jahre Spanien + 7 Jahre Deutschland = 15 Jahre für jede Mindestwartezeit eines Landes.

Szenario 2: Abkommensland (Türkei, USA, Indien, Brasilien)

Das bilaterale Abkommen regelt die Zusammenrechnung. Türkei: Versicherungszeiten werden gegenseitig für Wartezeiten anerkannt, jedes Land zahlt seinen Anteil im jeweiligen Rentenalter. Keine Erstattung. Antrag über DRV-Formular V0901. USA: identische Logik unter dem Deutsch-Amerikanischen Sozialversicherungsabkommen (1979).

Szenario 3: Nicht-EU, kein Abkommen

Jetzt gilt § 210 SGB VI. Du kannst eine Erstattung des Arbeitnehmeranteils beantragen, frühestens 24 Monate nach dem letzten deutschen Beitrag. Der Arbeitgeberanteil wird nicht erstattet. Du verlierst die entsprechenden Rentenansprüche. Für die meisten ist warten und im Rentenalter eine deutsche Rente beantragen besser; eine Erstattung lohnt nur, wenn du jung bist, deine deutsche Zeit kurz war und du nicht zurückkommst. Rechne genau.

Besteuerung in der Rente

Deutschland stellte 2005 auf nachgelagerte Besteuerung um: Beiträge werden im Laufe der Jahre stärker absetzbar, Auszahlungen werden stärker besteuert. Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente steigt Jahr für Jahr und erreicht 2058 100%. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84% seiner Bruttorente.

Lebst du in der Rente im Ausland, gelten die deutschen Regeln weiter, sofern das bilaterale Steuerabkommen das Besteuerungsrecht nicht dem Wohnsitzland zuweist. Deutschland behält in der Regel das Recht auf Besteuerung von Rürup, Riester und bAV. Das Doppelbesteuerungsnetz ist dicht; einen Steuerberater konsultierst du vor dem Wegzug, nicht danach.

Eine Randnotiz: Der Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zieht etwa 8% der Bruttorente für die gesetzliche Krankenversicherung ab, plus rund 3,4% für die Pflegeversicherung. Der genaue Satz bewegt sich; vor dem Budgetieren prüfen.

Krankenversicherung im Ruhestand: das Thema, das niemand erwähnt

Warst du den größten Teil deines Berufslebens in der PKV, ist der Rückwechsel in die GKV im Ruhestand schwer. Du brauchst 9/10 der zweiten Hälfte deines Berufslebens in der GKV, um KVdR-Mitglied zu werden (günstige gesetzliche Rentnerkrankenversicherung). Für viele Gutverdiener, die ihre gesamte deutsche Karriere in der PKV waren, ist das unmöglich; sie bleiben im Alter in der PKV, mit Prämien, die nach 70 oft kräftig steigen.

Warst du den größten Teil in der GKV und gehst in die EU in Rente, halten dich S1-Formulare versorgt. Türkei oder anderes Abkommensland: die Regeln hängen vom Abkommen ab; manche erlauben Teilabdeckung über die GKV, andere verlangen Registrierung im lokalen System. Vor dem Mietvertrag das DRV-Merkblatt "Wohnsitz im Ausland" lesen.

10-Schritte-Checkliste für Neuankommlinge

Die Reihenfolge zählt. Schritt 4 (bAV) vor Schritt 6 (Rürup) vor Schritt 7 (Riester) ist nicht willkürlich – sie folgt der Euro-Wert-Rangfolge für die meisten Ausländer.

  1. 1Sozialversicherungsnummer besorgen (kommt nach dem ersten Job, für immer aufheben).
  2. 2DRV-Formular V100 (Kontenklärung) in den ersten fünf Jahren einreichen. Kostenlos.
  3. 3Jährliche Renteninformation lesen. Nach drei Jahren anfordern, falls sie nicht kommt.
  4. 4Den Arbeitgeber nach bAV fragen. Bei Match-Angebot: annehmen, bevor du Säule III startest.
  5. 5Säule III erst nach Säule II entscheiden. Viele Ausländer überzahlen private Versicherer, weil sie die besser bewertete bAV übersehen.
  6. 6Selbstständig? Rürup eröffnen. Effektivkosten prüfen – über 1,5% pro Jahr ist auf lange Sicht teuer.
  7. 7Pflichtversichert und Riester überzeugt? Vor 31. Dezember 2026 unterschreiben. Nutze einen der vier offenen Anbieter.
  8. 8Riester unsicher? Auf das Altersvorsorgedepot 2027 warten. Bestandsschutz schützt bestehende Verträge – nicht in Panik unterschreiben.
  9. 9Planst du, Deutschland innerhalb von fünf Jahren zu verlassen? Riester und Rürup meiden, lieber klassische Privatrente oder ETF-Sparplan.
  10. 10Vor dem Wegzug einen Steuerberater konsultieren. Der Steuersitz-Wechsel ist komplizierter als der Rentenantrag selbst.

Wichtige deutsche Begriffe

Druck dir diese Liste aus und leg sie neben den Laptop, wenn du DRV-Briefe und Versicherungsverträge liest.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Säule (DRV)

Altersvorsorge

Übergeordneter Begriff

Pflichtversicherung

Pflichtmitgliedschaft – Riester-Voraussetzung

Basisrente / Rürup

Steuerbegünstigte private Rente

Riester-Rente

Staatlich gefördert (eingeschränkt)

Beitragserstattung

Rückzahlung von Beiträgen

Kontenklärung

Akten-Klärung bei der DRV

Garantiezins

Höchstrechnungszins (2026: 1,00%)

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Häufig gestellte Fragen

Geprüfte Quellen und Rechtsnachweise

  • · §§ 10a, 22 Nr. 1 S. 3, 84, 85, 86, 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG; § 2 DeckRV; §§ 89, 215, 294 VAG; § 5a/§ 5b AltZertG; §§ 4-7, § 210, § 113 SGB VI; § 1a BetrAVG; § 851c ZPO; VO (EG) 883/2004
  • · Deutsche Rentenversicherung: Zulagenberechtigung, V100 (Kontenklärung) und V0901 Formulare, Auslandsberatung
  • · Bundesministerium der Finanzen: Altersvorsorgereformgesetz BT-Drs. 21/4088 (Bundesrat 8. Mai 2026)
  • · BaFin: Aufsichtsbehörde für Lebensversicherer nach VAG § 294
  • · GDV: Marktanteil-Statistik Lebensversicherung 2024
  • · DAV: Garantiezins-Empfehlung 1,00% für 2026
  • · Stiftung Warentest, Finanztip: Riester-Reform-Analysen 2026

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