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Ratgeber für Neuankömmlinge

Gas Grundversorgung
Was Zugezogene wissen müssen

Wenn du in Deutschland eine Wohnung beziehst, beliefert dich automatisch der örtliche Grundversorger mit Gas. Du musst dafür nichts unterschreiben und keine Schufa vorlegen. Was das kostet und wann sich der Wechsel lohnt, erfährst du hier.

Stand: 14. Juni 2026 · Redaktion meinetarife24 · Lesezeit: ca. 7 Minuten
Gasflamme am Herd als Symbol für die Gas Grundversorgung in Deutschland

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Grundversorgung landest du beim Wohnungsbezug automatisch. Kein Antrag, keine Schufa, keine Anmeldegebühr.
  • Der Tarif ist meist teurer als ein Sondervertrag. Laut BDEW (April 2026) zahlst du rund 3 bis 5 Cent pro kWh mehr.
  • Die Kündigungsfrist beträgt nur 2 Wochen (§ 20 GasGVV). Du kannst also schnell wechseln.
  • Der Wechsel ist kostenfrei und dein Gas läuft dabei ohne Unterbrechung weiter.

Was ist die Gas Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist eine deutsche Besonderheit. In jedem Netzgebiet gibt es einen Grundversorger, also den Gasanbieter, der dort die meisten Haushalte beliefert. Per Gesetz (§ 36 EnWG) muss dieser Anbieter jeden Haushalt zu festen, veröffentlichten Preisen versorgen. So bleibt niemand ohne Gas, auch wenn er sich nie aktiv um einen Tarif gekümmert hat.

Wer dein Grundversorger ist, hängt von deiner Adresse ab. Die Bundesnetzagentur erklärt: Er wird alle drei Jahre neu festgelegt, je nachdem, wer die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet hat. Oft sind das die örtlichen Stadtwerke. Eine zentrale Liste gibt es nicht, aber du findest deinen Grundversorger über deinen Netzbetreiber oder direkt über deine Postleitzahl im Vergleich.

Wer landet automatisch in der Grundversorgung?

Niemand meldet sich aktiv „in der Grundversorgung" an. Du rutschst hinein, indem du Gas verbrauchst, ohne vorher einen eigenen Vertrag gewählt zu haben. Juristisch heißt das konkludenter Vertragsschluss (§ 2 GasGVV). Das betrifft vor allem drei Situationen:

Du bist neu eingezogen

Beim Bezug einer Wohnung beginnt die Belieferung über den Grundversorger automatisch. Einen Antrag musst du nicht stellen.

Du kommst aus dem Ausland

Für die Grundversorgung sind weder Schufa-Auskunft noch deutsches Bankkonto Pflicht. Der Grundversorger muss dich beliefern.

Du bist umgezogen

Nach einem Umzug greift in der neuen Wohnung wieder die Grundversorgung, solange du nichts anderes vereinbarst.

Was kostet die Grundversorgung?

Gas wird in zwei Teilen abgerechnet: dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) und einem festen Grundpreis pro Monat. Der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte liegt laut BDEW-Gaspreisanalyse (Stand April 2026) bei rund 11 Cent pro kWh. Reine Grundversorgungstarife liegen oft darüber, meist zwischen 13 und 14 Cent pro kWh. Günstige Sonderverträge für Neukunden starten dagegen bei etwa 8 bis 10 Cent pro kWh.

Ein Beispiel: Eine 80-Quadratmeter-Wohnung mit Gasheizung verbraucht etwa 10.000 bis 14.000 kWh im Jahr. Bei einem Unterschied von 4 Cent pro kWh sparst du mit einem Sondervertrag rund 400 bis 560 Euro pro Jahr. Bei größeren Wohnungen oder einem Haus liegt das Sparpotenzial höher. Auch die Verbraucherzentrale und Finanztip kommen zu ähnlichen Größenordnungen: Wer aus der Grundversorgung wechselt, spart in der Regel mehrere Hundert Euro.

Die Preise unterscheiden sich stark je nach Region und Netzbetreiber. Was du konkret zahlst, hängt von deiner Postleitzahl ab. Eine Übersicht für deine Adresse bekommst du im Gasvergleich.

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Nur 2 Wochen Kündigungsfrist

Die Grundversorgung hat einen klaren Vorteil: Du kommst schnell wieder raus. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen (§ 20 GasGVV), bestätigt auch von der Verbraucherzentrale. Du bist also nicht an eine lange Laufzeit gebunden, wie es bei vielen Sonderverträgen der Fall ist.

Genau deshalb ist die Grundversorgung als Auffangnetz gedacht, nicht als Dauerlösung. Wer länger als ein paar Monate drinbleibt, zahlt in der Regel drauf. Ein Wechsel lohnt sich fast immer, und du kannst ihn jederzeit anstoßen.

Schritt für Schritt aus der Grundversorgung wechseln

Der Wechsel ist einfacher, als viele denken. Du brauchst weder eine Schufa-Auskunft noch einen deutschen Personalausweis. Reisepass und Adresse genügen meist.

  1. 1. Verbrauch prüfen: Deine letzte Gasrechnung zeigt den kWh-Verbrauch. Hast du noch keine, rechne grob mit 130 bis 180 kWh pro Quadratmeter und Jahr.
  2. 2. Tarife vergleichen: Gib Postleitzahl und Verbrauch in den Vergleich ein. Du siehst sofort die günstigsten Anbieter in deiner Region.
  3. 3. Tarif auswählen: Achte auf eine Laufzeit von rund 12 Monaten, eine Preisgarantie und faire Konditionen. Vorsicht bei Vorkasse oder Pakettarifen mit Mindestabnahme.
  4. 4. Online abschließen: Dein neuer Anbieter übernimmt Kündigung und Anmeldung. Du musst sonst nichts tun.

Deine Versorgung läuft während des Wechsels ohne Unterbrechung weiter. Sollte ein Vertrag einmal nicht rechtzeitig starten, fängt dich die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG für bis zu drei Monate auf. Ohne Gas stehst du also nie da.

Für Neuankömmlinge aus dem Ausland

Du bist gerade erst angekommen und hast noch kein deutsches Girokonto? Kein Problem. In der Grundversorgung wirst du ab dem ersten Tag mit Gas beliefert, auch ohne Schufa und ohne Bonitätsprüfung. Erst wenn du in einen günstigeren Sondervertrag wechseln willst, fragen manche Anbieter Bankverbindung oder Bonität ab.

Drei Begriffe, die dir auf der Rechnung begegnen: Grundversorger (dein Standard-Anbieter), Arbeitspreis (Preis pro kWh) und Grundpreis (feste Monatsgebühr). Die Grundversorgung ist dabei nur eine von mehreren Arten von Gasangeboten. Mehr dazu liest du auch auf Englisch und Türkisch, damit die deutsche Bürokratie etwas weniger einschüchternd wirkt.

Häufige Fragen für Einsteiger

Bin ich automatisch in der Grundversorgung, wenn ich neu in Deutschland bin?

Ja. Sobald du eine Wohnung beziehst und Gas verbrauchst, wirst du vom örtlichen Grundversorger beliefert. Das passiert durch deinen Verbrauch, ganz ohne Antrag (juristisch: konkludenter Vertragsschluss nach § 2 GasGVV). Eine Schufa-Auskunft oder Bonitätsprüfung brauchst du dafür nicht.

Brauche ich eine Schufa-Auskunft für einen Gasvertrag?

Für die Grundversorgung nicht. Der Grundversorger muss dich beliefern, eine Bonitätsprüfung ist hier unüblich. Für günstigere Sonderverträge kann ein Anbieter deine Bonität prüfen. Wer noch keine deutsche Schufa-Historie hat, findet im Vergleich aber auch Tarife ohne Schufa-Abfrage.

Was kostet der Wechsel aus der Grundversorgung?

Nichts. Der Anbieterwechsel ist in Deutschland kostenfrei, es gibt keine Wechselgebühr. Dein neuer Anbieter übernimmt die Kündigung beim Grundversorger und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Du musst dich um nichts weiter kümmern.

Wie viel ist die Grundversorgung teurer als ein Sondervertrag?

Laut BDEW-Gaspreisanalyse (April 2026) liegt der Gas-Durchschnitt bei rund 11 Cent pro kWh. Grundversorgungstarife liegen oft bei 13 bis 14 Cent, günstige Neukundentarife bei etwa 8 bis 10 Cent. Der Unterschied von 3 bis 5 Cent pro kWh summiert sich übers Jahr schnell auf mehrere Hundert Euro.

Wird mein Gas während des Wechsels abgestellt?

Nein. Die Belieferung läuft beim Wechsel ohne Unterbrechung weiter, das regelt der standardisierte Wechselprozess. Springt ein Vertrag einmal nicht rechtzeitig an, greift die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG als Auffangnetz für bis zu drei Monate. Ohne Gas stehst du also nicht da.

Wie schnell kann ich die Grundversorgung kündigen?

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen (§ 20 GasGVV). Du bist nicht an lange Laufzeiten gebunden und kannst kurzfristig zu einem günstigeren Anbieter wechseln. In den meisten Fällen lohnt sich das schon kurz nach dem Einzug.

Weitere Themen: Gasvergleich und Ökogas-Ratgeber.

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Hinweis: Die genannten Preise sind Orientierungswerte aus öffentlich zugänglichen Quellen (BDEW-Gaspreisanalyse April 2026, Bundesnetzagentur, Finanztip, Verbraucherzentrale), Stand Juni 2026. Tatsächliche Tarife hängen von Wohnort, Verbrauch und Anbieter ab.

Rechtliche Grundlagen: § 36 EnWG (Grundversorger), § 2 GasGVV (Vertragsschluss), § 20 GasGVV (Kündigungsfrist), § 38 EnWG (Ersatzversorgung).